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OSTHOLSTEIN -hö- Auf dem steinigen Pfad der Rekommunalisierung der im Jahr 2004 beschlossenen Teilprivatisierung der Abfallwirtschaft und der Energieversorgung kann der Zweckverband Ostholstein (ZVO) einen ersten Teilerfolg vermelden. So beschloss die Verbandsversammlung gestern den Rückkauf der Geschäftsanteile an der ZVO Energie GmbH von der Stadtwerke Kiel AG. Die ungleich schwierigere Übung, der Rückkauf der Geschäftsanteile an der ZVO Entsorgung GmbH von der NAD GmbH & Co. KG, steht noch aus.

„Es ist eine Chance, die Energie- und Trinkwasserversorgung in der Region wieder in die eigene Hand zu nehmen und sie nach den Bedürfnissen vor Ort zu gestalten und weiter zu entwickeln. Wir begrüßen die Entscheidung der Verbandsversammlung“, äußerte sich ZVO-Verbandsvorsteherin Gesine Strohmeyer über die im nicht öffentlichen Teil der Verbandsversammlung erteilte Zustimmung. Welche Summe der ZVO, der als Mehrheitsgesellschafter bisher 50,1 Prozent der Anteile hielt, für die übrigen 49,9 Prozent der Unternehmensanteile aufbringen muss, darüber gab der ZVO keine Auskunft. Die Kieler Stadtwerke wollen durch den Verkauf ihrer Anteile das 290 Millionen Euro teure Projekt eines Gasmotorenheizkraftwerkes mitfinanzieren.

Mit dem Gewinn an Eigenständigkeit könne sich das Unternehmen voll auf seine Kernregion und die Herausforderungen im ländlichen Bereich konzentrieren. Dazu solle der kommunale Einfluss der Verbandsgemeinden auf die Unternehmensausrichtung gestärkt werden, erklärte die Verbandsvorsteherin. Und weiter: „Die ZVO Energie GmbH ist ein wirtschaftlich kerngesundes Unternehmen, das in der Region gut aufgestellt ist. Für die positive Wertentwicklung des Unternehmens war unser Mitgesellschafter in den letzten Jahren ein starker Begleiter. Wir erhalten nun die Möglichkeit, auf diese solide Basis aufzubauen und uns für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft einzusetzen.“

Rückkauf soll bis 1. September erfolgen

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kieler Innenministeriums soll der Rückkauf der Anteile bis zum 1. September 2016 abgewickelt und die ZVO Energie GmbH dann wieder komplett in kommunaler Hand sein.

Noch nicht viel weitergekommen zu sein scheint man bei der Rekommunalisierung der ZVO Entsorgung GmbH. Hier muss der ZVO nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (OVG) richtig nachbessern. Die damals erfolgte Ausschreibung und Vergabe der Entsorgungsleistung war unrechtmäßig erfolgt, und die Satzung über die Abfallbeseitigung wurde vom OVG einkassiert (wir berichteten). Seitdem kann der ZVO keine Müllgebühren einziehen.

„Das ist nicht ganz so einfach, das läuft etwas anders ab“, umschrieb ZVO-Pressesprecherin Nicole Buschermöhle die Bemühungen des ZVO, auch im Bereich der Entsorgung einen Rückkauf der Anteile, die NAD hält (49,9 Prozent) zu erreichen.

Aufseiten des ZVO hofft man laut Buschermöhle allerdings, zur Verbandsversammlung am 7. Dezember 2016 eine neue Gebührensatzung zur Abstimmung vorlegen zu können. Die Einziehung der Gebühren für 2016 könnte dann Anfang 2017 erfolgen.

Vor diesem Hintergrund stimmte die Verbandsversammlung auch nur über einen vorläufigen Jahresabschluss 2015 ab. Das Jahresergebnis des ZVO liegt mit insgesamt 3,1 Millionen Euro leicht über dem des Vorjahres (3,0 Millionen Euro). Neben dem guten Ergebnis bei der Tochtergesellschaft ZVO Energie GmbH haben nach Strohmeyers Angaben auch Maßnahmen zur konsequenten Kostenoptimierung, vor allem Modernisierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen, im Geschäftsbereich Entwässerung zur positiven Entwicklung beigetragen.

In der ZVO-Gruppe waren zum 31. Dezember 2015 insgesamt 448 Mitarbeiter beschäftigt (2014: 440), darunter 16 Auszubildende (2014: 12). So erhöhte sich der Personalaufwand leicht von 11,1 auf 11,3 Millionen Euro. Rund 8,5 Millionen Euro hat der ZVO investiert, wobei ein Großteil auf den Geschäftsbereich Entwässerung entfiel. Unter anderem wurde die Blockheizkraftwerktechnik auf den Klärwerken in Malente und Lütjenbrode erneuert und auf der Kläranlage Lütjenbrode einen neue Prozessleittechnik installiert.

Der ZVO wird in diesem Jahr an die Städte und Gemeinden, die ihm die Erdgasversorgung übertragen haben, 1,5 Millionen Euro aus der Gewinnrücklage ausschütten. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe in Höhe von rund 500000 Euro.

 

 

 

Artikel der Lübecker Nachrichten vom 05. April 2016
2016-04-05 LN S10.pdf
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2015-11-26 Fehmarnsches Tageblatt ZVO.pd[...]
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Hier ein interessanter Artikel in der Lübecker Nachrichten vom  04. bzw. 05. November 2015

2015-11-04 LN S9.pdf
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ZVO 4.11._pdf.pdf
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Hier Artikel der Lübecker Nachrichten vom 13.10.2015

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Lübecker Nachrichten Ausgabe 07.10.2015

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Hier ein Artikel aus der LN vom 09.10.2015 zur Kreistagssitzung

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Hier der Artikel im Ostholsteiner Anzeiger zur Kreistagssitzung vom 07.10.2015
2015-10-07 OH Anzeiger KT-Sitzung.pdf
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Hier der Artikel der Lübecker Nachrichten zur Kreistagssitzung vom 06. Oktober 2015.

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2015-10-07 LN S12.pdf
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Hier ein Artikel der EUWID vom 29.09.2015

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2015-09-29 Euwid ZVO-Rekommunalisierung[...]
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Hier ein weiterer Artikel der Lübecker Nachrichten vom 29.09.2015 im Lokalteil Ostholstein

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2015-09-29 LN Lokalteil OH.pdf
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Folgender Kommentar des Redaktionsleiters des Ostholsteiner Anzeigers war am 26.9.2015 zu lesen:

 

Fulminanter Start

 

Respekt: Politischen Mumm hat Gesine Strohmeyer. Die seit Jahresbeginn amtierende Chefin des ZVO hält sich nicht mit juristischem Federlesen auf, sondern verwandelt das vielen verquer kommende Urteil des OVG Schleswig beherzt in eine Steilvorlage zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft. Und erntet sogar den Anfangsapplaus derer, die 2004 das Gegenteil gewollt hatten, nämlich die Einbindung privater Firmen beim Geschäft mit dem Müll. Zwar ist deren Rückabwicklung noch längst nicht beschlossene Sache, doch gegen Strohmeyers mitreißenden Start dürften es alle Beharrungskräfte schwer haben.

Ein Zurück zur kommunalen Alleinherrschaft in der Ver- und Entsorgungswirtschaft entspricht nicht nur dem Zeitgeist-Umschwung, sondern insgeheim auch der Entwicklung beim ZVO. Längst hat da der Glorienschein privaten Elans dunkle Flecken bekommen, klingen Gewinnmitnahmewünsche der Mitgesellschafter verstörender, während die kommunale Mehrheit die Entgelte stabil halten will. Ein Gesamtunternehmen, das über 80 Mio Euro für alle Fälle in der Hinterhand hält, kann so schlecht nicht aufgestellt sein – es müsste den Bürgern künftig aber beste Argumente liefern, sollte es mehr verlangen.

Eines dieser Argumente war bisher immer, dass die ZVO Mitarbeiter angemessen entlohnt und sozial abgesichert werden sollen. Wer dies für richtig hält, sollte sich hüten, das Urteil des OVG zu bejubeln: Den Schleswiger Richtern ging es bei ihrer Feststellung, dass Müllgebühren überhöht und fehlerhaft kalkuliert seien, nur um möglichst geringe Zahlungen der Kunden, nie um die Güte der Arbeitsplätze. Um die müssen sich Pensionsbezieher ja auch nur selten scheren. Apropos Juristen: Heerscharen betreuten 2004 die ZVO Privatisierung. Sind die jetzt regresspflichtig, da ihre Arbeit höchstrichterlich als untauglich befunden wurde ? Vermutlich sehen die ausgeklügelten Honorarverträge das nicht vor – obwohl sich jeder brave Gebührenzahler genau dies wünscht. Wenn das kein Fall für alle Müllrebellen ist  !?

gez. H. Buhmann

 

Hier der Artikel Lübecker Nachrichten vom 26.09.2015

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Müllwende.pdf
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Hier ein Artikel zur Sache vom Ostholsteiner Anzeiger vom 24.09.2015

Hier kann der Artikel heruntergeladen werden
2015-09-24 Ostholsteiner Anzeiger Kreis[...]
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Hier ein Artikel in den Lübecker Nachrichten und die Stellungnahme des ZVO vom 24.09.2015

Hier der Bereich zum Herunterladen des Artikels
2015-09-24 LN-online ZVO zum OVG-Urteil[...]
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Hier die Stellungnahme zum Urteil
2015-09 ZVO zum OVG-Urteil (1).pdf
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Artikel der Lübecker Nachrichten vom 22.09.2015

Hier kann der Artikel heruntergeladen werden
2015-09-22 LN (1).pdf
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Hier eine weitere Veröffentlichung der Lübecker Nachrichten vom 19./20. September 2015 mit Auszügen aus der Urteilsbegründung:

Hier können Sie den Bericht der LN herunterladen
2015-09-20 LN-Bericht.pdf
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Hier eine Veröffentlichung im Fehmarnsches Tageblatt vom 17.09.2015

Hier der Bericht der Lübecker Nachrichten vom 14.09.2015

E-Mail vom 13.09.2015 an Chefredaktion Lübecker Nachrichten

E-Mail vom 13.09.2015 an Chefredaktion Lübecker Nachrichten u.a.:

Hallo allerseits,

während der Ostholsteiner Anzeiger heute über die OVG-Entscheidung sachlich berichtet, schweigt die Lübecker Nachrichten als "überparteiliche unabhängige" Tageszeitung. Das Blatt hat bislang wohlwollend die Entwicklung des ZVO begleitet und dabei die Meinung des ehemaligen Verbandsvorstehers Heiko Suhren bzw. seines  Pressesprechers Detlev Lichtenstein meist unkritisch übernommen und veröffentlicht. Dieses Wohlwollen der LN bekam der Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende der Müllrebellen OH e.V. Rechtsanwalt Martin Kienitz bislang jedoch nicht zu spüren. Dessen Kritik am ZVO wurde von der LN, obwohl zur ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet, gern unterdrückt. Nun hat sich in zweiter Instanz das OVG in Schleswig mit der Kritik der Müllrebellen OH e.V. am ZVO intensiv auseinandergesetzt und in seinem Beschluss vom 10.09.2015 das Geschäftsgebaren des ZVO, das von den Mitgliedern in ZVO-Kontrollgremien (z.B. Kreispräsident Rüder, Landrat Sager, diverse Bürgermeister und namhafte Kreistagsabgeordnete) jahrelang geduldet, mitgetragen und gegen Kritik verteidigt wurde, in vernichtender Deutlichkeit verurteilt.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Clostermann

 

Hier der Artikel des Ostholsteiner Anzeigers EUTIN 

Überraschend endete Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Verhandlung über zwei Klagen gegen die Müllgebühren des Zweckverbandes Ostholstein (ZVO): Nachdem das Verwaltungsgericht beide Klagen am 9. September 2013 abgewiesen hatte, kam der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichtes fast exakt zwei Jahre später zu einem anderen Schluss.

Martin Kienitz vom Verein Müllrebellen teilte gestern mit, das Gericht habe in der Gebührensatzung die „Behältergebühr“, die Nutzer der 80-Liter-Tonnen unangemessen benachteilige, bemängelt. Weiter habe das Gericht die Vorausforderung der Gebühren des ZVO über ein halbes Jahr als unzulässig erklärt. Mit dem Urteil erhielten Bürger, die Widerspruch gegen die Müllgebührenbescheide eingelegt haben, Geld zurück, sagt Kienitz weiter. Das waren laut ZVO-Angaben 1177 Kunden.

Viel weitreichendere Folgen hätten, so Kienitz, aber die Aussagen des Senatsvorsitzenden Dierk Habermann zur Privatisierung der Müllsparte: Danach sei die Ausschreibung im Jahr 2004 nicht transparent und rechtmäßig gewesen, sondern habe elementar gegen das Vergaberecht verstoßen. Habermann habe einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Müllgebühren in Ostholstein und der Privatisierung gesehen.

Kienitz ist überzeugt, dass der ZVO aktuell keine gültige Gebührensatzung habe, er könne auch keine neue, rechtmäßige Satzung erlassen, weil das Vergabeverfahren im Jahr 2004 rechtswidrig gewesen sei. Erst müsse der Entsorgungsvertrag europaweit ausgeschrieben, möglicherweise auch die gesamte Privatisierung rückgängig gemacht werden.

Verbandsdirektorin Gesine Strohmeyer bestätigte dem OHA, dass die Satzung in Teilen vom Gericht beanstandet worden sei. Eine detaillierte Bewertung des Urteils sei aber erst möglich, wenn es schriftlich vorliege – was noch ein paar Wochen dauern werde.

Sie äußerte sich aber optimistisch, dass sich die beanstanden Passagen in der Satzung korrigieren ließen und auch kein neues Vergabeverfahren erfolgen müsse. Im übrigen sei auch erst mit Eingang der schriftlichen Begründung die Prüfung möglich, ob der ZVO noch weitere Rechtsmittel habe.

(Redakteur des Ostholsteiner Anzeigers: Hartmut Buhmann)

 

 

 

Eilmeldung/Pressemeldung der Müllrebellen:

 

Am 10.09.2015 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig,

4. Senat unter dem Senatsvorsitzenden Dierk Habermann, das letzte Wort in dem seit fünf Jahren schwelenden Disput zum Thema Müllgebühren und Privatisierung der Müllsparte im Jahr 2005 zwischen den Müllrebellen und dem ZVO gesprochen: über rund zweieinhalb Stunden führte Habermann minutiös aus, was beim ZVO alles schief gelaufen ist.

 

Relativ leicht verdaulich für den ZVO ist die Tatsache, dass die Gebührensatzung allein schon deswegen nichtig ist, weil sie über die „Behältergebühr“, eine Art Sockelbetrag, die Nutzer der 80-Liter-Tonnen unangemessen benachteiligt. Ebenso leicht Kost war auch noch der Umstand, dass die vom ZVO erhobene Vorauszahlung der Gebühren über ein halbes Jahr rechtsmissbräuchlich ist.

 

Dazu ZVO-Finanzchef Mrowka lapidar: dann mache ich eben eine neue Satzung. Das wird aber nicht helfen:

 

„Ganz schwere Kost“ waren nämlich die Ausführungen des Gerichtes zum Thema Privatisierung der Müllsparte und Entsorgungsvertrag mit der ZVO Entsorgung GmbH: die Ausschreibung im Jahr 2004 war eben nicht, wie von Ex-ZVO-Chef Heiko Suhren gebetsmühlenartig wiederholt, „transparent“ und rechtmäßig, sondern sie war intransparent, verstießt Elementar gegen das Vergaberecht, und führt damit zu einer massiven Benachteiligung der Bürger.

 

Der Senatsvorsitzende Habermann stellte auch unmittelbar einen Zusammenhang zwischen den exorbitanten Müllgebühren in Ostholstein und der rechtswidrigen Privatisierung her, zog andere Kreise mit weit geringeren Gebühren als Beispiel heran.

 

Was sich zunächst vielleicht wie eine Lappalie anhört, führt aber nun unmittelbar dazu, dass der ZVO ohne gültige Gebührensatzung dasteht; viel schlimmer aber: weil das Vergabeverfahren im Jahr 2004 rechtswidrig durchgeführt wurde, kann der ZVO derzeit auch keine neue, rechtmäßige Satzung erlassen. Dazu muss zunächst der Entsorgungsvertrag europaweit ausgeschrieben und/oder die gesamte Privatisierung rückgängig gemacht werden.

 

Auch wenn der Verein Müllrebellen Ostholstein e.V., inzwischen als gemeinnützig anerkannt, immer genau vor diesem Szenario gewarnt hat, ist dies nur bedingt Anlass zur Freude, denn die Folgen der Entscheidung sind kaum absehbar.

 

Alle Bürger, die entsprechend unserer Empfehlung, Widerspruch gegen die Müllgebührenbescheide eingelegt haben, bekommen Geld zurück. Die Müllrebellen Ostholstein hoffen, dass nun endlich bei der Kommunalpolitik ein Umdenken stattfindet und der ZVO endlich wieder seine Rolle als dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister wahrnimmt.

 

 

 

Müllrebellen Ostholstein e.V.

  • Der Vorstand –

Ahrensböker Straße 5

D-23684 Scharbeutzues Textfeld >>

Hier ein Bericht vom ZDF   " Hallo Deutschland " vom 23.02.2015   --  Streit um die Mülltonnen --

Es ist nicht immer drin was auch draufsteht. Diese Erfahrung mußte ein Leipziger Bürger machen, der sich aus Ersparnisgründen bei der Leipziger Stadtreinigung eine 60 Liter  Mülltonne bestellte. Weil er skeptisch war, hat er nachgemessen und festgestellt, dass das Füllvolumina dieser Tonne  tatsächlich nur 54,26 Liter betrug, also eine Mogelpackung ist weil fast 6 Liter zu wenig reinpassen. Eine Rückmeldung von der Stadtreinigung hat er bisher nicht erhalten. Aber wir bleiben dran.  Und hierzu haben wir diesen Beitrag vom ZDF auf unsere Seite gestellt.

Mail an die Lübecker Nachrichten vom 11.12.2014

Sehr geehrter Herr Ehlers, sehr geehrter Herr Goetsch, sehr geehrte Frau Peyronnet,

 

ich möchte Ihnen ganz aufrichtig und herzlich gratulieren und auch meinen Dank aussprechen für die ausführliche, vollständige  (und damit wahrheitsgemäße) Berichterstattung zum Thema der letzten OH-Kreistagssitzung „Bericht des Landrates zur Schließung der Geburtenstation Oldenburg“.

 

Auf jeden Fall – Ihr Einverständnis vorausgesetzt! – werde ich Sie im nächsten Umlauf für die Ehrennadel des Kreises Ostholstein vorschlagen, eine längst fällige Anerkennung Ihres selbstlosen Wirkens in einem wahrlich unabhängigen und überparteilichen Medium!

 

Sauber hat Frau Peyronnet in ihrem Artikel herausgearbeitet, wie Landrat Sager Kreistag und Öffentlichkeit über die von der SANA-Gruppe übernommenen Verpflichtungen mit offen unwahren Behauptungen (lediglich eine unverbindliche Präambel gebe es) hinter das Licht führt und wie dieser Lug in der Kreistagssitzung aufgrund vorgelegter Dokumente aufgedeckt werden konnte. Schließlich bleib der Landrat ja auch sprachlos, nachdem er überführt war.

 

Auch das schockierende Bild vom SHMF, als Landrat und Kreispräsident mit dem Leiter der SANA-Klinik mit Sekt auf die Schließung der Geburtenstation anstoßen, haben sie den Bürgern nicht erspart. Ich hoffe aufrichtig, dies wird nicht zu Beschwerden im Presserat führen!

 

Ich hatte über lange Jahre den Eindruck, die LN in Eutin hätten sich allzu bequem im Schließmuskel einiger Kräfte der Kommunalpolitik eingerichtet, aber mal ehrlich: angesichts der aktuellen Berichterstattung sind die LN für mich nunmehr über jeden Verdacht erhaben, ja ich sehe Sie sogar auf den Aufstiegsplätzen zu den großen investigativen Tageszeitungen wie SZ, FAZ, Bild und Ostholsteiner Anzeiger. Sie werden sich viele neue Abonnenten hinzugewinnen!

 

Vorbei also die Zeiten, in denen Sie mit possierlichen Bildchen Landrat und/oder Kreispräsidenten lobhudeln, das hatten die Bürger im Kreis nicht verdient!

 

Natürlich meine Dame, meine Herren, war mein Brief bis hierhin Satire.

 

In Wahrheit verschweigen Sie mal wieder einen Skandal, ebenso wie sie die den aktuellen Skandal um die Befreiung der Privatwirtschaft vom Benutzungszwang des ZVO (die Bürger werden es zahlen) verschweigen, oder sogar unkommentiert drucken, wie noch-ZVO-Direktor Suhren die Bürger mittels LN-Interview über die Leiharbeitsverhältnisse in der Abfallwirtschaft täuschte. Die neuerdings beinahe tägliche Präsenz eines „tatkräftigen“ (wiederwahlwollenden) Landrates zeigt, wo die LN stehen: nicht über den Dingen, sondern als Handlanger neben einigen Kommunalpolitikern.

 

Für mich ist dies ein übler Missbrauch ihrer Position in der hiesigen Medienlandschaft; letztlich ist man heute in OH durch die kostenlosen Anzeigenblätter besser informiert, als durch die LN, was für mich nur einen zwingenden Schluss zulässt: ich werde die LN kündigen.

 

Ich erlaube mir, an dieser Kundgebung von Unmut mittels meines Verteilers ein möglichst großen Kreis von Bürgern teilhaben zu lassen, verbunden mit Anregung, es mir gleich zu tun und auf die LN künftig zu verzichten. Überregional kann man sich ohnehin auf den online-Portalen von tagesschau.de, suedduetsche.de oder FAZ.de weit besser informieren.

 

Eine möglichst weiträumiger Weiterverteilung der Mail ist ausdrücklich erbeten!

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Rechtsanwalt Martin Kienitz

Ahrensböker Straße 5

D-23684 Scharbeutz

Tel. +49 (4524) 705431

Fax  +49 (4524) 705435

Müllrebellen Ostholstein e.V. werden Hundert

Heute war es soweit: an unserem Infostand in Grömitz haben wir unser 100. Mitglied aufgenommen.

Unserem Ziel 200 Mitglieder sind wir seit der Infoveranstaltung in Lensahn am 18.04.2012 damit ein großes Stück näher gekommen.

Meine Prognose: zur Kommunalwahl 2013 knacken wir die 200 und zeigen der Kreispolitik, was die Menschen hier bewegt.

„Gebührenwehr“ seit heute im Einsatz

 

Die Müllrebellen Ostholstein sind von heute an bis zum Wahltag am 06. Mai 2012 mit ihrer „Gebührenwehr“ unterwegs, um die Bürger im Kreis über die verfehlte Abfall- und Gebührenpolitik von Kreis und ZVO auf dem Laufenden zu halten.

Gestiftet hat das Feuerwehrauto ein Spender, der nicht genannt werden möchte. Das gute Stück hat zuvor 30 Jahre lang bei der Feuerwehr in Linz seinen Dienst getan und ist hier nun als Oldtimer zugelassen.

Erster Einsatzort war heute Scharbeutz, wo die Aktivisten Jürgen Ueckert und Wolfgang Ewert den Auftakt lieferten. Weitere Termine und Orte sind auf der Internetseite www.muellrebellen.org veröffentlicht.

 

 

 

Lensahn, 18. April 2011

 

Trotz vollständigem Boykott durch die regionalen Medien kann man die heutige Infoveranstaltung der Müllrebellen Ostholstein e. V. als Riesenerfolg verbuchen.

 

Vor vollem „Haus der Begegnung“ hielt der Vorsitzende der Müllrebellen, Martin Kienitz, einen eineinhalbstündigen Vortrag mit Bildpräsentation und erläuterte Zusammenhänge und Missstände bei ZVO, grobe Fehler bei der Privatisierung der Müllsparte und dem derzeitigen Gebührenwesen.

 

Mit Ausnahme der Freien Wähler und BI Neustadt boykottierten auch ZVO und die Kreispolitik die Veranstaltung. Umso mehr freuten sich die Müllrebellen über das volle Haus und die anschließende, lebhafte Diskussion. Schließlich geht es um ein Thema, das 66.000 Haushalte im Kreis betrifft.

 

Bei dieser Gelegenheit konnten die Müllrebellen auch das 100. Mitglied begrüßen.

 

Einen weiteren Boykott durch die Medien unterstellt, werden die Müllrebellen sich nunmehr besser vernetzen, um noch mehr Bürger des Kreises zu erreichen, ohne dabei auf die örtlichen Verlage angewiesen zu sein.

 

Die PowerPoint-Präsentation zum Vortrag steht auf der Homepage des Vereins www.muellrebellen.org zum Download bereit.

So schlecht fanden wir den gar nicht...

Pressemitteilungen vom 16.02.2012

 

1. Der ZVO „mauert“ weiter

Das unabhängige Zentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (Datenschutzbeauftragter) hat am 10. Februar 2012 gegen den ZVO eine Rüge ausgesprochen, weil der ZVO rechtswidrig seine Verpflichtungen zur Auskunft an die Müllrebellen Ostholstein e.V. verweigert.

Das Schreiben des UZD ist im Downloadbereich der Homepage der Müllrebellen (www.muellrebellen.org) einzusehen.

Die Auskunftspflichten ergeben sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG S-H).

Die Anfrage bezog sich auf die Aufwandsentschädigung, die Mitglieder von Hauptausschuss und Verbandsvorsteher erhalten. Auch weitere Auskünfte, z. B. zur Zahl der beim ZVO untertariflich eingesetzten Leiharbeiter oder zum Gebührenaufkommen 2011 sind bis heute nicht beantwortet, sodass weitere Rügen an den ZVO bevorstehen.

Soweit ZVO-Direktor Suhren mittels Presse ankündigen ließ, er stehe für einen kritischen Dialog, betrachten die Müllrebellen Ostholstein e. V. dies als reines Lippenbekenntnis, dem keine Taten folgen.

 

2. Über 4.000 Aufrufe unserer Homepage

Seit unserer Anzeigen- und Flugblattaktion haben mehr als 4.000 Menschen unsere Internetseite aufgerufen. Die Ostholsteiner wachen auf.

LN vom 05.11.2011

ZVO-Chef von Müllrebellen angezeigt

Neustadt – Rechtswidrige Beteiligung, Misswirtschaft mit Millionenverlusten, zu hohe Gebühren: Der Rechtsanwalt Martin Kienitz fährt schwere Geschütze gegen den Zweckverband Ostholstein (ZVO) auf.

Kienitz, der auch Vorsitzender der sogenannten Müllrebellen ist, hat diese Vorwürfe jetzt in einer „gutachterlichen Stellungnahme“ ausgeführt und gegen Verbandsdirektor Heiko Suhren Strafanzeige gestellt – wegen Untreue.

Im Kern geht es um die Ausgründung der Abfallwirtschaftssparte aus dem ZVO und die Beteiligung des Unternehmens NAD an der damals neuen Tochtergesellschaft ZVO Abfallwirtschafts GmbH (später in ZVO Entsorgung GmbH umbenannt) ab dem 1. Januar 2005. Der Verkauf von 49,9 Prozent der Anteile an das Konsortium NAD (Nehlsen, Alpen, Dörner) war seinerzeit bereits kritisiert worden, unter anderem von der Neustädter Initiative „Bürger für ein besseres Müllkonzept in Ostholstein“.

Suhren habe noch Mitte November 2004 per Rundschreiben bekundet, die ZVO Abfallwirtschafts GmbH bleibe in öffentlicher Hand, dabei sei zwei Tage zuvor der Gesellschaftsvertrag zugunsten von NAD geändert worden, erklärt Kienitz: „Damit hat Suhren die Kreisöffentlichkeit belogen.“ Die Beteiligung von NAD sei nicht „mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaft eines öffentlich-rechtlichen Zweckverbandes vereinbar, schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass ein Zweckverband Millionen verschenken darf“.

Denn NAD habe nicht nur als Gesellschafter für die Einlage von knapp 500 000 Euro ein Betriebsvermögen von drei Millionen Euro bekommen, sondern beziehe auch jährlich Gewinne von bis zu 957 000 Euro, so Kienitz. Seinen Schätzungen nach bezifferten sich die abgeschöpften Gewinne inzwischen auf 4,5 Millionen Euro.

Zudem hätten weitere „bekannte Fälle von Misswirtschaft“ beim ZVO zu weiteren Millionenverlusten geführt, meint Kienitz. Er nennt „3,9 Millionen Euro Verlust bei An- und Verkauf des Deponiegeländes Schashagen“ – der ZVO hatte fast 90 Hektar Fläche jahrelang für eine Deponie vorgehalten, bis 2002 das Aus für diese Pläne erfolgte. Kienitz rechnet noch eine Million Euro Planungskosten für den gescheiterten Ausbau des Müllheizkraftwerkes Neustadt hinzu und kommt so auf ein Minus von über zwölf Millionen Euro, das der ZVO verschuldet habe: „Der ZVO soll den Bürgern eine möglichst kostengünstige Entsorgung bieten und hat dieses Ziel verfehlt. Die Kosten in Ostholstein könnten um mindestens 40 Prozent gesenkt werden.“

Das „Schriftstück“ des Rechtsanwaltes verbreite „so viel Schmutz, dass es als Restmüll deklariert werden muss“, hält ZVO-Sprecher Detlef Lichtenstein dagegen, „das ist eine reine Diffamierungsschrift“. Lichtenstein spricht von „effekthascherischen Behauptungen“, unter denen die 400 ZVO-Mitarbeiter zu leiden hätten. Der Anzeige wegen Untreue gegen Direktor Suhren sehe man gelassen entgegen. Bei der Umstrukturierung habe es sich um ein öffentliches, transparentes und anerkanntes Verfahren gehandelt.

Oberstaatsanwalt Werner Spohr von der Lübecker Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang der Strafanzeige. Jetzt werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht begründet sei. „Daraus ist noch nicht auf irgendeinen Tatverdacht zu schließen“, betont Spohr.

 

LN vom 27. Januar 2011

Versammlung in Lensahn: Manfred Clostermann und Martin Kienitz übten deutliche Kritik.

Lensahn - Die Kritiker kämpfen weiter gegen das neue Gebührensystem des Zweckverbandes Ostholstein (ZVO) und fordern mehr Gerechtigkeit.

Der Fragenkatalog war lang, die Stimmung aufgeheizt. In der Einwohnerfragestunde der Verbandsversammlung des ZVO gestern Nachmittag in Lensahn ging es ausschließlich um Müll und um die Erhöhung der Abfallgebühren für Ein- und Zwei-Personenhaushalte mit eigenem Grundstück.

Die Müllrebellen um Rechtsanwalt Martin Kienitz, Manfred Clostermann aus Neustadt und Jürgen Ueckert aus Ratekau kritisierten einmal mehr die Erhöhung der Gebühren, obwohl die ZVO Entsorgung GmbH 2009 einen Gewinn von annähernd zwei Millionen Euro erzielt habe. Aber statt die Gebühren um zehn Prozent zu senken, wie es der Gewinn zulassen würde, würden sie erhöht und es werde bei einem angesammelten Eigenkapital von schon jetzt 9,55 Millionen Euro ein „superreiches Monstrum“geschaffen, das dem Verbandszweck zuwider laufe.

Verbandsdirektor Heiko Suhren erläuterte erneut, dass über zwei Drittel der ZVO-Kunden von der Gebührenerhöhung nicht betroffen seien oder sogar Entlastung erführen.. Rund 7000 Kunden hätten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Abfall-Abfuhrrhythmus von zwei auf vierwöchentlich umzustellen oder das Nachbarschaftsgefäß zu nutzen und damit die Gebühren zu senken. Die von den Kritikern ins Feld gebrachten Überschüsse erziele die ZVO Entsorgung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit. Mit der Kalkulation zur Deckung der Kosten habe das nichts zu tun, erklärte der Verbandsdirektor.

Rückenwind erhielten die Müllrebellen später von dem Kreistagsabgeordneten Malte Tech. Der Freie Wähler erklärte unter dem Beifall der Zuhörer: „Die Müllgebühren sind in diesem Kreis zu hoch.“ Er forderte den Verbandsdirektor auf, die Kosten zu reduzieren und dann neu zu verteilen. „Nur so kommen wir auf ein vernünftiges Mittelmaß“, sagte Tech, was bei den übrigen Verbandsvertretern t Kopfschütteln hervorrief.

Bei so viel Müll ging eine gute Botschaft für die Kunden fast unter: Die Entgelte für die Abwasserbeseitigung bleiben im kommenden Jahr stabil. Bei der Vorstellung des Wirtschaftsplanes betonte Suhren: „Der ZVO setzt sein striktes Kostenmanagement konsequent fort und verzichtet bei der Kalkulation der Abwasserentgelte bewusst auf eine angemessene Eigenkapitalverzinsung. Nur so können die Entgelte für das kommende Jahr stabil gehalten werden.“ Für das kommende Jahr kündigte Suhren die Erstellung eines Abwasserkonzeptes für das Verbandsgebiet an, um die Weichen für „eine ökonomische, technische , ökologische und sozialverträgliche Abwasserentsorgungsstrategie zu stellen“.

Von Jutta Colschen

LN vom 14. Dezember 2010

Ratekau/Sierksdorf – Der Ratekauer Jürgen Ueckert hat in seinem Kampf gegen die Erhöhung der Müll-Gebühren viele Mitstreiter im Kreis gewonnen. Zusammen wollen sie sich gegen den ZVO wehren.

Sauer sind sie, sprechen von „Wucher“ und der „Ausnutzung einer Monopolstellung“. Jürgen Ueckert aus Ratekau, Hinrich Pump aus Bad Schwartau, Manfred Clostermann aus Neustadt und Hans-Peter Naevecke aus Scharbeutz sind allesamt um die 70 Jahre alt und in ihrem Zorn auf den Zweckverband Ostholstein (ZVO) vereint – wegen der Erhöhung der Müll-Gebühren.

Eine Menge Mitstreiter hätten sie gewonnen, erklären die vier Herren, einen Juristen an der Hand, und Kontakt zum Innenministerium und zum Landeskartellamt. Sie haben eine eigene Internetseite ins Netz gestellt(www.muellrebellen.org), Rundschreiben an die Bürgermeister und Gemeindevertreter von 36 Gemeinden im Kreis versandt und wollen dem ZVO säckeweise Widersprüche bescheren.

Was die rührigen Rentner aus Ostholstein auf die Zinne treibt, ist der Beschluss des ZVO, die Gebühren für die Abfallentsorgung in 2011 „anzupassen“. Und sie damit für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte mit eigenem Grundstück deftig zu erhöhen.

Für diese werden nämlich, statt wie bisher gut 90 Euro jährlich für die Leerung einer 80-Liter-Restmülltonne alle zwei Wochen werden künftig 60 Euro mehr, knapp 150 Euro, fällig. „Jeder, mit dem ich spreche, ist unzufrieden“, sagt Jürgen Ueckert. „Keiner kann verstehen, dass die Erhöhung so drastisch ausfällt“, sagt Jürgen Ueckert.

Nachdem Ueckert angekündigt hatte, sich wehren zu wollen (die LN berichteten), habe er Hunderte Anrufe und E-Mails bekommen, aus dem ganzen Kreis. „Diese Lawine hat mich überrascht – aber ich stelle mich der Sache.“ Um die 20 000 Haushalte sind von der Erhöhung betroffen. „Wir werden richtig gelöffelt“, ärgert sich Hinrich Pump, der auch im Seniorenbeirat von Bad Schwartau sitzt und ebenfalls innerhalb der Interessengemeinschaft der Müll-Rebellen gegen den Aufschlag angehen will.

„Angeblich wurden die kleineren Haushalte bisher von den größeren mitfinanziert. Aber die Gebühren für die 120-Liter-Tonne sinken durch die Änderung gar nicht nennenswert“, berichtet Ueckert. „Wo bleibt denn das zusätzliche Geld?“ Der ZVO erhebe die höchsten Gebühren im Land, argumentiert Manfred Clostermann und verweist beispielsweise auf den Kreis Plön, wo für die gleiche Leistung nur 105 Euro berechnet würden. „Außerdem hat der ZVO im Jahr 2009 rund 600 000 Euro Gewinn gemacht“, so Clostermann weiter.

„Andere Kreise wie Nordfriesland erstatten das Geld dann den Gebührenzahlern zurück.“ Die Möglichkeit, ihre Restmülltonnen nur alle vier Wochen leeren zu lassen, was knapp 100 Euro jährlich kosten würde, kommt für die Müll-Rebellen nicht in Frage. „Auch kleinere Reste, etwa an Verpackungen, können riechen“, meint Hans-Peter Naevecke. Jürgen Ueckert fragt sich zudem, warum die Erhöhung nicht wenigstens stufenweise eingeführt wurde, „das wäre vielleicht eher nachvollziehbar gewesen“.

Er könne die Betroffenheit „absolut verstehen“, sagt Detlef Lichtenstein, Sprecher des ZVO – ist aber um Gegenargumente nicht verlegen. „Für die 80-Liter-Restmülltonne haben Zwei-Personen-Haushalte zuvor schlicht zu wenig bezahlt“, betont er. Draufgezahlt hätten Haushalte mit 240-Liter-Tonnen oder die in größeren Wohnblöcken, die sich 1100-Liter-Tonnen teilen.

„Für Letztere sinkt die Gebühr jetzt deutlich, um etwa 500 Euro im Jahr.“ Gebührenvergleiche mit anderen Kreisen hinkten, sagt Lichtenstein: „Einige haben keine eigene Deponie, in anderen muss für Sperrmüll oder die Papiertonne extra bezahlt werden. Damit kommen andere Kosten zustande.“

Lichtenstein bestreitet energisch, dass der ZVO über die Abfallentsorgung Gewinne einfahre. „In diesem Bereich machen wir Verluste. Gewinne macht vielmehr die ZVO Energie GmbH, über die Erdgasversorgung. Und diese Gewinne werden nur an die Gemeinden verteilt, die die Gasversorgung übertragen.“ Hygienische Bedenken bezüglich einer vierwöchentlichen Leerung der Restmülltonnen weist der ZVO-Sprecher zurück. „In die Restmülltonne gehören ja keine organischen Abfälle.“

Und über eine stufenweise Erhöhung der Gebühren sei zwar durchaus diskutiert worden, der ZVO habe sich aber für den großen Schritt entschieden, „sonst hätten wir diese Debatte jedes Jahr wieder“.

Die Müll-Rebellen bereiten sich jetzt auf die Gebührenbescheide vor, die im März eintreffen sollen. „Ganz wichtig: Widerspruch einlegen“, betont Manfred Clostermann. „Sonst hat man später keinen Anspruch auf Rückerstattung.“ Das formal korrekte Schreiben könne von der Internet-Seite der Müll-Rebellen heruntergeladen werden. „Es ist mit Tausenden von Widersprüchen zu rechnen“, glaubt Jürgen Ueckert. „Dieses Recht haben die Bürger, und das ist dann nun mal so“, sagt ZVO-Sprecher Lichtenstein dazu. Er bietet ein Gespräch an, „vielleicht können wir einiges ausräumen“. Fortsetzung folgt.

Von Sabine Latzel

LN vom 07. November 2010

Jürgen Ueckert kämpft gegen "müllgebühren-Wucher"

Ratekau/Sierksdorf – Jürgen Ueckert aus Ratekau fährt harte Geschütze gegen den Zweckverband Ostholstein (ZVO) auf, spricht von „Wucher“ und bezweifelt, ob die neue Gebührensatzung überhaupt verfassungskonform ist.



Der 71-Jährige wirft dem Unternehmen vor, „seine wirtschaftliche Machtstellung über Gebühr auszunutzen und diese zu missbrauchen“. Der kaufmännische Angestellte will sich jetzt mit anderen unzufriedenen Kunden zusammenschließen und gegen die Neuregelungen angehen.

Die Anpassung der neuen Gebühren habe aus Gründen der Gebührengerechtigkeit geschehen müssen, erklärte dazu Detlef Lichtenstein, Pressesprecher der ZVO-Gruppe in Sierksdorf, auf Anfrage.

Für den Ratekauer, der mit seiner 67-jährigen Ehefrau Renate in einem Zwei-Personen-Haushalt lebt, wird es eine Erhöhung der Abfallgebühr bei der Restmülltonne innerhalb eines Jahres um 65,8 Prozent – von 90,40 um 59,48 Euro und damit auf 149,88 Euro – geben. Diese Rechnung stellte er auch in einem Schreiben an die Landeskartellbehörde in Kiel sowie an das Bundeskartellamt in Bonn auf.

Gerade beim Müll, so Ueckert, habe der ZVO in Ostholstein eine wirtschaftliche Monopolstellung. Er unterliege damit keinem Wettbewerbsdruck. Dieser Missbrauch müsse verhindert werden, denn das Kartellrecht verbiete die „missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“. Ueckert sagt: „Die Kunden werden durch die marktbeherrschende Stellung des ZVO ausgebeutet, da er eine unangemessene Erhöhung der Abfallgebühr fordert.“ Ueckert fragt: „Darf eine Monopolstellung in dieser Weise ausgenutzt werden?“

Die in der Broschüre des ZVO vorgeschlagenen Möglichkeiten, diese überhöhte Gebühr eventuell zu reduzieren, seien „lächerlich, realitätsfremd und zynisch“, meint Ueckert und fragt: „Wer wird es im Ernst wollen, können und dürfen, bei einer Verlängerung auf vierwöchentliche Abfuhr zum Beispiel im Sommer die entstehende Verwesung und den Gestank auszuhalten? Ganz zu schweigen davon, dass hier auch noch öffentlich-hygienische Vorschriften zu beachten sind, und zwar wenn sich dann Ungeziefer bildet und Mäuse und Ratten angelockt werden.“

Der Schritt zu einer neuen, demografiefesten Gebührenstruktur sei notwendig gewesen, um eine bessere Orientierung an den tatsächlich verursachten Kosten des Gebührenzahlers zu erreichen.

Bisher zahlten insbesondere Ein-und-Zwei-Personen-Haushalte auf einem Grundstück deutlich geringere Gebühren als Kosten für sie entstanden seien. Lichtenstein: „Die kleinen Haushalte wurden durch die größeren Haushalte mitfinanziert. Dies galt es aus Gründen der Gebührengerechtigkeit anzupassen.“ Er rät Ueckert: „Bei Beibehaltung der zweiwöchigen Abfuhr ab 2011 müssen Sie eine Jahresgebühr von 149,88 Euro für Restabfall entrichten. Damit verfügen Sie allerdings über ein Behältervolumen, welches das satzungsgemäße Mindestbehältervolumen um 100 Prozent überschreitet. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Abfallgefäß vierwöchentlich entleeren zu lassen. In diesem Fall würde Ihre Jahresgebühr 99,96 Euro betragen.“

Jürgen Ueckert ist zu erreichen in Ratekau, Telefon 045 04/51 98 begin_of_the_skype_highlighting              045 04/51 98      end_of_the_skype_highlighting, Email j.u.r.ueckert@t-online.de

Von Christina Düvell-Veen