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Unsere Internetseite dient - neben der Information - auch dazu, dass jedermann sich gerne auch kritisch zu Wort melden kann. Das entspricht unserem Verständnis von Demokratie. Natürlich prüfen wir in unserer Redaktion sorgsam und kritisch, welchen Leserbrief  wir hier veröffentlichen können.  Soweit diese Leserbriefe nicht gegen geltendes Recht und nicht gegen die Nettiquette verstoßen, werden diese unverändert veröffentlich. Und zwar unabhängig davon, was die regionale und überregionale Presse veröffentlicht. Für den Inhalt dieser Veröffentlichungen ist der Verfasser verantwortlich.

 

Hier ein Leserbrief von Ulf Werner an den Ostholsteiner Anzeiger. Dieser wurde vor einer knappen Woche zugestellt. Nun sind wir gespannt, ob der OHA die Grösse hat, diesen zu veröffentlichen:

Jetzt haben wir den Salat!

Der ZVO hat inzwischen begonnen, die neuen Müll-Rechnungen, entsprechend seiner neuen, auch vom Kreistag verabschiedeten Gebührenordnung zu verschicken und fast alle Kunden werden sich verblüfft die Augen reiben, denn von der allgemein erwarteten Rückerstattung der zu Unrecht kassierte Müll-Gebühren ist bei mehr als 98 % der Kunden nichts zu sehen!  Ja, so wie es heute aussieht, können von den mehr als 70.000 Haushalten, die Kunden des ZVO sind, laut ZVO lediglich 1177 mit einer Erstattung der Gebühren rechnen!

Wie kann das sein?

Ist nicht der ZVO, nach einer Klage der Müllrebellen um Herrn Rechtsanwalt Kienitz, vom Oberlandesgericht dazu verdonnert worden, seine rechtswidrige und fehlerhaft kalkulierte Abfallgebührensatzung zurück zu ziehen und sind damit nicht auch die vom ZVO zu Unrecht kassierten Gebührenanteile den geprellten Kunden zu erstatten??

Mitnichten!!

So wie es heute aussieht, will der ZVO, ohne dass bisher von Seiten der Politik Einspruch erfolgt ist, darauf beharren, dass eine Erstattung der zu Unrecht kassierten Gebührenanteile nur an die verschwindende Minderheit der Kunden erfolgen soll, die rechtzeitig und in juristisch einwandfreier Form, den seinerzeitigen „illegalen“ Bescheiden widersprochen haben.

Wie konnte das passieren??

Nicht nur die zuständigen Politiker, sondern bedauerlicher Weise auch die lokale Presse, haben jahrelang versucht, den Konflikt zwischen den Müllrebellen und dem ZVO zu ignorieren, das heisst, Informationen, Einladungen, Stellungnahmen, Hinweise und Ratschläge, die die Müllrebellen regelmäßig verschickt haben, wurden nicht beachtet bzw. nicht veröffentlicht.

Mag sein, dass Herr Kienitz im Laufe der jahrelangen Auseinandersetzung einige Male sehr klar und deutlich auf grobe Versäumnisse der von uns gewählten Politiker bei der Wahrung der Bürgerinteressen hingewiesen hat, etwas, was hierzulande von den meisten Verantwortlichen bekanntermassen nicht sonderlich geschätzt wird. Wer allerdings die entsprechenden Sitzungen im Kreistag, unter der rüden Regie des Kreispräsidenten Rüder, miterlebt hat, kann ein Lied davon singen, dass auch die Herren und Damen Politiker selbst, nicht allzu zimperlich sind, wenn es ums austeilen geht.

Bei aller, mit Verlaub gekünstelten, Empörung ist das jedoch keine Entschuldigung dafür. dass unsere Volksvertreter hier ganz offensichtlich übersehen haben, dass sie, als die von uns gewählte Repräsentanten, in der Hauptsache die Interessen des Bürgers vertreten sollen bzw. sogar müssen und nicht die des zumindest teilprivatisierten Unternehmens ZVO.

Es wäre von daher ausgesprochen wünschenswert, wenn die Tatsache, dass kaum ein ZVO Kunde eine Erstattung der überzahlten Gebühren erhalten soll, noch einmal ausführlich diskutiert würde.

Ziel der Diskussion sollte sein, dass alle betroffenen Bürger, egal ob sie Einspruch erhoben haben, oder, mangels Kenntnis der Fakten nicht, gleich behandelt weden, das heißt, die zu Unrecht erhobenen Gebührenanteile allen
ZVO-Kunden in vollem Umfang erstattet werden.

Ein derartiger Beschluss würde den zuständigen Politikern, aber auch dem ZVO, gut zu Gesichte stehen und dazu beitragen, den leider entstandenen Eindruck einer unguten Kungelei zu Lasten der Bürger ein wenig entkräften.


U. Werner
Bad-Malente

 

 


 

Hier der Download dazu. Ich bitte die schlechte Qualität zu entschuldigen
Leserbrief_Herbert_Nowitzki 17122016.PNG
PNG Datei [642.6 KB]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hier ein Leserbrief zu o.g. Thema:

 

 
Zitat: Was sagt der ZVO zu der Klageankündigung “  Wir bedauern die Entscheidung der Müllrebellen, öffentlich Vorwürfe zu erheben, ohne sich zuvor beim ZVO oder im Rahmen öffentlicher Sitzungen über die Hintergründe zu informieren. “
 
Warum wird die Öffentlichkeit nicht ausreichend vom ZVO informiert ? In keiner Zeitung und auch nicht auf dem Portal des ZVO ist irgendetwas zu lesen, warum das OVG-Urteil vom September 2015 nicht umgesetzt wird.
Es hat den Anschein, als ob sich der ZVO mit seinen Gremien und  unsere Kreistagsabgeordneten  über das Gerichtsurteil hinwegsetzen wollen.
 
Sabine Nittritz
Quanswiese 3
23701 Eutin

 

Liebe Müllrebellen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute stand folgender Leserbrief im Ostholsteiner Anzeiger:

 

Urteil war wohl gerecht 

Zu den Müllgebühren des Zweckverbandes Ostholstein

von Dieter Fuss, Gothendorf

 

 

Laut eines Schreibens vom 24. März 2016 ist der ZVO nicht in der Lage Müllgebühren zu berechnen, weil der von allen Bürgermeistern unserer Region ins Boot der ZVO genommene Privatinvestor sich vertragsgerecht verhält.

Fakt ist, dieser Privatinvestor hat von Anfang an nur den Profit im Auge gehabt. Verständlich. Der Vertrag läuft noch bis zum Jahre 2014. Die Muttergesellschaft (ZVO), die vom Gericht bescheinigte Ungültigkeit der Müllgebühren hinnehmen

musste, kann daraufhin keine Gebühren erheben, weil die Unterlagen beim Privatinvestor liegen, der sie nicht rausrückt. Wenn der Appell von der Muttergesellschaft gegen die Tochter keine Einigung bringt, muss Mutter gegen Tochter klagen. Das Ergebnis ist vor Jahresende nicht zu erwarten.Hier entstehen enorme Verluste für den ZVO, denn laut Vertrag erhält der Investor weiterhin die vereinbarte monatliche Summe. Dies haben die Bürgermeister der Region, die in den Aufsichtsgremien die Geschicke des ZVO mitbestimmen, zu verantworten. Nun liest man im OHA, dass bei der Generalversammlung des ZVO sogar in der Sparte Müll auch ohne Müllgebühren der Bürger ein Plus sein soll. Somit war das Gerichtsurteil gerecht.

 

 

Viele Grüße

Sabine Nittritz

Stellungnahme zu einem Leserbrief von Herrn Pohl

 

Zum Leserbrief von Hans Pohl, abgedruckt in den LN vom 07.04.2016, ist richtig zu stellen, dass es nicht die Bürgerinitiative Neustadt (BI) war, die die dubiosen Vorgänge um die Privatisierung der ZVO-Müllsparte aufdeckte und das wegweisende Urteil beim OVG Schleswig erstritt.

 

Tatsächlich haben dies die Müllrebellen Ostholstein e.V. in Person der Vorsitzenden, Rechtsanwalt Martin Kienitz und Regierungsdirektor a.D. Fred Niemeyer bewirkt.

 

Hans Pohl sollte das wissen, schließlich war er bis zu einer  Auseinandersetzung über die von ihm verbreiteten ausländerfeindlichen Bilder/Videoclips Mitglied unseres Vereins.

 

Martin Kienitz

- Vorstand –

 

für: Müllrebellen Ostholstein e.V., Ahrensböker Straße 5, 23684 Scharbeutz

 

 

"Der Verfasser des nachfolgenden Leserbriefs zählt darin sehr sachlich alle Ungereimtheiten des ZVO auf, die von vielen über Jahre kritiklos mitgetragen wurden. Er freut sich auch darüber, dass es Bürger gibt, die diese Machenschaften nicht widerspruchslos hinnehmen.

Manfred Clostermann, Neustadt in Holstein"

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Hier der Leserbrief zum herunterladen
Dr_Carstensten_V1_2015-10-15 LN S17.pdf
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Hier zwei Leserbriefe von Dr. Carstensen und von Günther Kienitz in der Ausgabe der Lübecker Nachrichten vom 08.10.2015

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Hier die Leserbriefe zum Herunterladen, da die Qualität nicht gut ist
Zwei_ 2015-10-08 LN S17 Leserbriefe.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bitte Sie, den anl. Leserbrief zu veröffentlichen:

 

“ZVO-Urteil: Timo Gaarz nimmt den Kreispräsidenten in Schutz”, LN vom 29.9.2015:

 

Timo Gaarz, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, versucht, einen großen Schutzschirm über dem Kreispräsidenten zu entfalten. Dies tut er mit den Worten:”Man muss akzeptieren, dass die Gerichte manchmal anders entscheiden als die Politik es will.” Eine Freud’sche Fehlleistung? Hat er ungewollt die Wahrheit über seine inneren Vorstellungen und Wünsche – und die seiner Partei – gesagt?

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir gerade den 25. Jahrestag der Deutschen Einheit gefeiert haben. Wer sich in Schlutup an dem ehemaligen auf Seiten der DDR scharf bewachten und hermetisch abgeriegelten Todesstreifen einschl. der bombastischen Grenzsicherungsanlagen wieder vor Augen führt, kann nicht ernsthaft daran zweifeln, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. Die Bilder dort gehen ans Gemüt; mancher kämpft mit den Tränen. Und die DDR ist ein klassisches Beispiel der von Partei und Staatssicherheit total gelenkten Justiz. Das wäre bei uns auch so, wenn die Aussage des Herrn Gaarz bei uns Realität würde – zum Glück haben wir noch die unabhängige Justiz. Aber es macht mir Sorge, dass so unverhohlen von einem nicht unbedeutenden Repräsentanten der CDU eine Geisteshaltung gezeigt wird, von der wir dachten, das deutsche Volk und die sie tragenden Parteien hätten sie überwunden. Herrn Gaartz ist zu empfehlen, seinen Hut zu nehmen und einen Lehrgang über unser Grundgesetz zu absolvieren. Und dass die Parteiverdrossenheit der Bürger angesichts eines solchen Statements zunimmt, liegt auf der Hand.”

Günther Kienitz

Warnsdorf

Hier gleich ein Leserbrief unseres Mitglieds Marcus Mustin den wir uns erlauben in ungekürzter Fassung zu veröffentlichen.

Dieser Leserbrief nimmt Bezug auf den Artikel in der LN ZVO Desaster vor Gericht >> siehe auch den Ordner "Presse" auf dieser Internetseite.

 

 

Allein gegen Alle

Ihr Bericht irritiert mich ein wenig, denn nach Feiern ist mir als Müllrebell nun wirklich nicht. Vielmehr wurde nach Jahren des Widerstandes gegen den ZVO endlich Recht gesprochen. Es bedurfte erst der Objektivität eines unabhängigen Richters des OLG in Schleswig-Holstein, der feststellte was alle vorherigen Instanzen übersehen oder bewusst ignorierten, wir als „Müllrebellen“ aber seit Jahren moniert und von Martin Kienitz immer wieder vorgetragen wurde: Die seit 2011 geltende Gebührensatzung ist rechtswidrig!

Schlimmer noch: Die gesamte Privatisierung der Entsorgungssparte des ZVO verstieß elementar gegen das Vergaberecht, war vollkommen intransparent und somit auch rechtswidrig! Sie muss nun komplett rückabgewickelt und neu ausgeschrieben werden. Die Kosten und die Verluste trägt mal wieder der Steuerzahler – aber das kennen wir ja schon.

Erschreckend ist für mich aber auch die blinde Gefolgschaft von CDU, SPD, Grüne und FDP im Kreistag. Wie Lemminge folgten sie bereitwillig als Jasager dem Kreistagspräsidenten, dem Landrat und ihren Fraktionsvorsitzenden, anstatt die Dinge zu prüfen und zu hinterfragen. Brauchen wir so einen Kreistag?

Niemand schließt heutzutage eine Versicherung ab nur weil der Vertreter einen so schön anlächelt, aber wir als Souverän wählen jedes Mal die gleichen Personen, obwohl wir wissen und erfahren haben, dass sie ihre Kraft nicht zum Wohle des Volkes eingesetzt und Schaden von ihm abgewendet haben. Sind wir wirklich so gleichgültig?

Wir Müllrebellen hingegen wurden bis zum 10.09.2015 belächelt, beleidigt, ignoriert und totgeschwiegen. Allein gegen Alle – so muss sich Martin Kienitz in manchen Momenten vorgekommen sein. Alles was er hatte war seine Überzeugung und unseren Rückhalt. Wir Müllrebellen haben und hatten bei unserem Widerstand keine Millionen und keine große Anwaltskanzlei – dafür aber Herz und den Glauben an Gerechtigkeit. Danke, Martin Kienitz!

Und hier die "etwas gekürzte " Ausgabe des Leserbriefes in der LN zum Ansehen und herunterladen
LN-Leserbrief_27092015_Marcus Mustin, Ba[...]
PDF-Dokument [151.0 KB]

"Niemand schließt heutzutage eine Versicherung ab nur weil der Vertreter einen so schön
anlächelt, aber wir als Souverän wählen jedes Mal die gleichen Personen, obwohl wir wissen und
erfahren haben, dass sie ihre Kraft nicht zum Wohle des Volkes eingesetzt und Schaden von ihm abgewendet
haben. Sind wir wirklich so gleichgültig?"
Der Satz wurde bereits vor der letzten Einsendung von Herrn Mustin rausgenommen, da der Leserbrief ansonsten zu lang gewesen wäre.
 

Hier ein weiterer Leserbrief zum ZVO-Desaster von Hans Pohl von der Bürgergemeinschaft Neustadt

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Hier noch einmal dieser Brief zum herunterladen
Hans_Pohl.JPG
JPG Datei [98.0 KB]

Lübecker Nachrichten vom 19.09.2015

Leserbrief  zu „Müllrebellen feiern OVG-Urteil“ v. 15.09.2015

Unzweideutige Selbstkritik bitte

Man darf gespannt sein, wie sich der Kreis zu diesem Urteil positioniert. Hat doch der Landrat als untere Abfallentsorgungsbehörde das rechtswidrige Geschäftsgebaren des ZVO gutgeheißen und gegen Kritik vehement verteidigt. Hier erwartet der ZVO-Gebührenzahler eine unzweideutige Selbstkritik.

Manfred Clostermann, Neustadt