Liebe Mitstreiter in Sachen Müll,

die Diskussion um den Neustädter Bebauungsplan Nr. 80 (in dem das MHKW-Gelände liegt) geht in die nächste Runde: Die Grünen im Stadtparlament machen der örtlichen SPD die Urheberschaft der Forderung nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung streitig und reklamieren diese Initiative für sich. Der Artikel der Lübecker Nachrichten vom 30. Januar 2018 ist als Scan beigefügt. (siehe unten, nur draufklicken. 

Wenn im Stadtparlament nun schon zwei Fraktionen etwas mehr Licht in die Planungen bringen wollen, ist das hoffentlich zum Vorteil einer misstrauischen Öffentlichkeit. – Vor rund zehn Jahren brachte jedenfalls erst der Druck der örtlichen Bürgerinitiative die Stadt Neustadt dazu, von seiner anfänglichen Zustimmung zur MHKW-Erweiterung abzurücken.

 

Hier ist der Artikel, wie oben beschrieben
2018-01-30 LN S13-1.pdf
PDF-Dokument [63.5 KB]

 

 

 

 

 

Über den Stand der Normenkontrollklage, die jetzt dem Gericht vorliegen dürfte, halten wir Sie auf dem Laufenden.

 

Die Pressemitteilungen der ZVO bezüglich der Korrektheit der Müllgebührensatzung halten wir für reine Augenwischerei.

Die Bürger Ostholsteins bekommen den Eindruck, als würde alles mit rechten Dingen zugehen und juristisch sattelfest sein.

 

Dieses ist aber nicht der Fall, denn die festgelegten Vorgehenweise, bzw. die Vorgaben der OVG-Urteile wurden nicht annähernd  von den Gremien der ZVO Ostholstein umgesetzt.

 

                        Sie wurden schlichtweg ignoriert.

 

Und dieses Vorgehen ist gesetzeswidrig !!

 

Somit werden jetzt die Bürger wieder für eine längere Zeit ungerechtfertigterweise zur Kasse gebeten, bis wir, der Verein Müllgebühren Ostholstein,  die Gebührensatzung - Müll der ZVO durch ein Gerichtsurteil für unwirksam, bzw. der ZVO das Urteil zur Nachbesserung erhalten wird.

 

Bis dahin heißt es: Am Ball bleiben !

 

Wir kämpfen weiter für Sie !

 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Müllrebellen, liebe Mitstreiter, liebe Ostholsteiner,

 

nachdem wir, die Müllrebellen, gegen allen Widerstand aus der Kommunalpolitik – und unter ständiger Missachtung unserer Positionen durch die lokalen Medien – die Erkenntnis zur Gewissheit gebracht haben, dass das was faul ist im Staate „ZVO“ geht der Betrug am Bürger weiter – und die LN feiern das noch „als ganz großen Wurf“.

 

Sämtliche Veröffentlichungsversuche, meine Redebeiträge im Kreistag und in der Verbandsversammlung bleiben ungehört und der ZVO hat wieder eine Gebührensatzung aufgestellt, die im Grunde nicht nur das Oberverwaltungsgericht, sondern auch alle Bürger des Kreises verhöhnt. Im Einzelnen kann ich auf meine Rede vor der Verbandsversammlung am 07.12.2016 verweisen:

 

  • niemand von uns ist frei von Fehlleistungen, auch nicht von kapitalen Fehleistungen. Ich finde es aber schön, wenn man denselben Fehler nur einmal macht.
  • In Nordfriesland, einem Kreis mit weit geringerer Bevölkerungsdichte – also viel weiteren Wegen der Müllfahrzeuge - kostet die 14-tägige Abfuhr der 80l-Tonne 91,68 €.
  • Warum muss die gleiche Leistung bei uns 140 € kosten?
  • Lübeck senkt die Gebühren um über 30%, Stormarn sogar um 40%.
  • Es geht bei der neuen Müllgebührensatzung nicht um die Frage, ob ein paar Haushalte ein paar € mehr oder weniger im Jahr bezahlen, meine Damen und Herren.
  • Es geht um die Frage, ob wir zu den 84 Mio€ Schaden, die den Bürgern im Kreis durch die Privatisierung der ZVO Müllsparte entstanden sind, noch weitere 56 Mio€ hinzufügen. [Anmerkung: bei diesen Zahlen gab es Gelächter in der Verbandsversammlung. Da sitzen also ganz offenbar einige Holzköpfe, dir nicht mal des Einmaleins beherrschen.]
  • Das OVG hat die Müllgebührensatzung 2015 in Grund und Boden gestampft, wenn ich das mal so sagen darf.
  • Grund war, dass die Privatisierung illegal verlaufen ist, am Vergaberecht vorbei. Nicht einmal der günstigste Anbieter war zum Zuge gekommen, sondern eine Unternehmensgruppe, bei der CDU-Kreispräsident Rüder (CDU) als Berater tätig war.
  • Diese illegale Privatisierung hat dazu geführt, dass die Bürger im Kreis mit rund 7 Mio€ im Jahr mehrbelastet werden, darunter allein 3,4 Mio€ Umsatzsteuern. Der Rest sind Gewinnanteile und Gewerbe- und Körperschaftssteuer. (Die werden aus den Entgelten gezahlt, die die Entsorgung GmbH aus den Gebühreneinnahmen erhält Herr Mylius. Das haben Sie schlicht nicht verstanden. Schauen Sie mal in den elektronischen Bundesanzeiger. Da können Sie alles nachlesen.)
  • Diese zusätzlichen 7 Mio€ sind nach der OVG-Entscheidung nicht umlagefähig.
  • Das OVG hat dem ZVO eine Hintertür aufgelassen: kalkuliert der Verband die Gebühren so, als wäre nie privatisiert worden, dann ginge eine Satzung in Ordnung.
  • Der ZVO müsste also mit rund 12 Mio€ statt mit 19 Mio€ Müllgebühren im Jahr auskommen – und er könnte das auch! Siehe Nordfriesland.
  • Stattdessen werden die Bürgern jetzt ein paar Brosamen zugeworfen, frei nach dem Motto: guck mal wie großzügig wir sind, dazu ein paar schöne Überschriften in den LN (Keiner zahlt mehr, viele zahlen weniger).
  • Und es bleibt alles beim Alten, namentlich im Kern bei der Gebührensatzung, die das OVG gekippt hat und wir zahlen weiter jedes Jahr 7 Mio€ zu viel.
  • Der ZVO hat die neue Gebührensatzung nicht an der OVG-Entscheidung ausgerichtet, sondern am Finanzbedarf. Das OVG wird die Satzung wieder kippen, aber der Verband hat seinen viel zu großen Kostenapparat mal wieder über ein paar Jahre gerettet.
  • Und dann werden gleich wieder sog. „externe Berater“, diesmal heißen sie eben „econum trojanorum“, keiner unter einem sechsstelligen Honorar, Ihnen schöne Folien zeigen und versichern, dass alles seine Ordnung hat. Und wenn nicht?
  • Dann hat die Verbandsversammlung zum dritten Mal in Folge den gleichen Fehler gemacht, diesmal wider besseres Wissen.
  • Es bleibt nur eine Lösung: versagen Sie der neuen Satzung die Zustimmung; dann muss der ZVO den einzig richtigen Weg gehen: die Privatisierung rückabwickeln.
  • Die privaten Anteilseigner müssen die vielen Millionen wieder rausrücken und bekommen ihre 499 T€ zurück, mit denen sie sich damals eingekauft haben.
  • Lassen Sie sich nicht irritieren: der jetzt vom ZVO geplante Rückkauf der Anteile von NAD ist etwas ganz anderes: da werden NAD ihre Millionen mit anderen Millionen öffentlicher Gelder abgekauft.
  • Also bitte: lehnen Sie die Gebührensatzung ab und versagen Sie ihre Zustimmung dem Rückkauf der Geschäftsanteile.
  • Das ist nicht eine Frage von Recht haben sondern von Gerechtigkeit.

 

Der ZVO baut auf eine Zermürbungstaktik: irgendwann wird sich der Widerstand schon totlaufen. Und es liegt jetzt bei uns, dem ZVO zu zeigen, „was eine Harke ist“.

 

Also: am allerwichtigsten ist es natürlich, gegen die neuen Bescheide Widerspruch einzulegen. Wer nicht widerspricht, bleibt rechtlos.

 

Ich werde – natürlich – gegen die neue alte Satzung wieder eine Normenkontrollklage erheben. Wer sich anschließen möchte, ist eingeladen. Eine Klage mit 100 oder mehr Klägern wäre eine feine Sache, weil die Gegenseite alles in 100-facher (oder mehr) Ausführung fertigen müsste. Kosten entstehen uns dadurch nicht.

 

Was aber noch wichtiger ist, ist eine breite Verteilung der Information. Die LN berichten nicht oder nur spärlich, über den OHA brauchen wir nicht zu reden. Also bitte ich Sie alle, im Interesse der Sache, diese Mail an den gesamten Freundes- und Bekanntenkreis weiterzuleiten.

 

Und ebenso wichtig wird sein, dass wir aktiv bleiben, ja unsere Aktivitäten ausweiten: unserer Verein weiterentwickeln zu einem Verein kritischer Bürger, Mitglieder gewinnen, Mitglieder gewinnen , Mitglieder gewinnen , Mitglieder gewinnen, alles mit dem Ziel, im nächsten Kreistag mit einer personenstarken Fraktion vertreten zu sein, einer Fraktion, an der Medien und Kreispolitik nicht mehr vorbeikommen.

 

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr

 

 

Martin Kienitz

- für den Vorstand -

 

Pressemitteilung des gemeinnützigen Vereins Müllrebellen Ostholstein e.V. vom 04.11.2016

 

Was hier vom ZVO als „ganz großer Wurf“ (Müllgebühren sinken!!) verkauft wird, ist nichts als die Fortsetzung des Machtmissbrauches eines Monopolisten und eine Täuschung der Öffentlichkeit.

 

Den Bürgern werden ein paar Bröckchen zugeworfen und die Abzocke geht weiter. Und die Gremien nicken alles ab. Hat keiner dazugelernt?

 

Zur Erinnerung: das OVG hat in der vom Vorsitzenden unseres Vereins, Rechtsanwalt Martin Kienitz, geführten Normenkontrollklage entschieden, dass die Müllgebührensatzung an den wesentlichen Punkten (Höhe der Gebühren) nichtig ist. Gründe hierfür waren - neben den Kalkulationsmängeln – die massiven Rechtsverstöße bei der Privatisierung der Müllsparte, die eben auch unmittelbar in überhöhte Gebühren mündeten.

 

Unter anderem wurden die Gebühren durch Gewinnanteile, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuern um rund 5-6 Mio€ (pro Jahr!) unnötig verteuert.

 

Die privaten „Partner“ des ZVO konnten sich über satte Millionengewinne freuen, insgesamt bis heute über 15 Mio€, und die Zeche zahlten die Bürger im Kreis.

 

Bis zu Letzt hatten der vormalige ZVO-Direktor Suhren, der Vorsitzende der ZVO-Verbandsversammlung Klaus Winter (CDU) und der Vorsitzende des ZVO-Hauptausschusses, der Ratekauer Bürgermeister Thomas Keller, den Müllrebellen „Realitätsverlust“ und Deppentum vorgeworfen.

 

Entschuldigt hat sich dafür bis heute keiner. Alle wollten nur noch „nach vorne“ sehen.

 

Dann, nach dem OVG-Urteil, geschah Erstaunliches: die neue ZVO-Direktorin Gesine Strohmeyer kündigte vollmundig an, die Müllsparte wieder in die öffentlich-rechtliche Hand nehmen zu wollen. Sie werde die Anteile der Privaten in den ZVO zurückholen.

 

Wer nur einen Funken Verstand hatte, dem war klar: wie naiv muss man sein, wenn man die Rechnung ohne den Wirt macht. Mit anderen Worten: warum sollten sich die privaten Partner NAD (die Müllriesen Nehlsen und Dörner), seinerzeit delikat beraten vom heutigen Kreispräsidenten Rüder (CDU), diesen Goldesel aus der Hand nehmen lassen?

 

Noch in einer der vergangenen Hauptausschusssitzungen ließ Strohmeyer verlauten, man werde dem Drängen der Partner nicht nachgeben und erneut eine „fragwürdige“ Gebührensatzung aufstellen, nach dem Motto: lass sie doch wieder klagen. Die paar Leute, die sich wehren, machen den Kohl nicht mager.

 

Und was haben wir heute: eine neue „fragwürdige“ Gebührensatzung, nahe bei der alten und vom Rückkauf der Anteile oder gar einer Rekommunalisierung der Müllsparte spricht Frau Strohmeyer nicht mehr.

 

Die Absegnung der Müllgebührensatzung durch den Abfallwirtschaftsausschuss lässt nichts Gutes erahnen: wieder werden die Gremien die Satzung durchwinken, wieder werden wir klagen und wieder werden wir gewinnen – nur dass dann die Bürger im Kreis wieder ein paar Jahre lang abgezockt wurden und Nehlsen und Dörner sich wieder über viele weitere Millionen freuen können.

 

Wie sagten doch die ZVO-Protagonisten im Kreistag (Burghard Klinke, SPD, Timo Gaarz, CDU, Monika Obieray, Grüne) nach dem OVG-Urteil: lassen Sie uns nach vorne schauen. Klar, wenn der Blick auf das vorangegangene Versagen – trotz aller Warnungen – so unangenehm ist. Aber warum macht man jetzt den gleichen Mist wieder?

 

Sie hoffen, bei der Kommunalwahl ist alles wieder vergessen. Und da offenbar alle Parteien wieder mitmachen, könnte die Rechnung aufgehen.

 

Dabei liegt eine Lösung klar auf der Hand: die Privatisierung war illegal. Sie muss rückabgewickelt werden, d. h., dass die zu Unrecht gezahlte Millionen zurückfließen und die Müllsparte in der öffentlichen Hand bleibt, genauso, wie es der Landesrechnungshof bereits 2003 nahegelegt hatte.

 

 

Müllrebellen Ostholstein e.V.

  • Der Vorstand –

Ahrensböker Straße 5

D-23684 Scharbeutz

 

 

 

" Und eine klare Ansage an die Verantwortlichen Entscheider: Wir  werden, wenn die Müllgebührensatzung in dieser Form verabschiedet wird, wieder klagen. Und wir werden wieder gewinnen. !! Bis dahin wird der Bürger ein paar Jahre wieder abgezockt ! "  Es ist schon desaströs, was den Bürgern Ostholsteins alles abverlangt wird. Früher nannte man dieses Vorgehen  Raubrittertum. Heute können wir es gesetzlich legitimierter Machtmissbrauch eines Monopolisten nennen.  Sind wir etwa wieder im Mittelalter angelangt ?? Jetzt aber unbedingt die Pressemitteilungen sowie die darunter befindlichen Artikel lesen.  (Holger Muxfeldt)

Aufgrund der Wichtigkeit dieses erneuten Betrugsversuches am Bürger habe ich die Presseartikel auf die Startseite plaziert.

Durch Doppelklicken auf den Artikel können Sie den Artikel vergrößern !

Wie immer habe ich im Anschluss an die Artikel auch für Sie den Download erstellt. !

 

LN vom 04 11 2016-1.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]
LN vom 05 11 2016-1.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]

Und hier noch der Artikel vom Fehmarnschen Tageblatt. Bitte auch unbedingt lesen. !!!

 

Presseerklärung zur Frage einer Müllgebührensatzung

 

Gebetsmühlenartig hat der ausgeschiedene ZVO-Direktor Suhren immer wieder behauptet, der ZVO sei ja Mehrheitsgesellschafter der ZVO-Entsorgung GmbH. Man habe alles in der Hand.

 

Ebenso gebetsmühlenartig wurde diese – nunmehr erwiesene – Unwahrheit nicht nur vom Vorsitzenden der ZVO-Verbandsversammlung Klaus Winter (CDU) und dem Vorsitzenden des ZVO-Hauspausschusses Thomas Keller (Zitat: die Müllrebellen bauen sich ihre eigene Realität) und von Landrat Sager, sondern auch von den Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD, FDP und der Grünen im Kreistag wiederholt, unkritisch und ungeprüft.

 

Die Kommunalpolitik hat sich im Wesentlichen den jetzt offen liegenden Tatsachen versperrt und unsere Bürgerinitiative in die Querulanten-Ecke gestellt, und wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende Burghard Klinke die damalige Privatisierung noch immer verteidigt, bleibt man ratlos zurück.

 

Wir stehen auf dem Standpunkt, der ZVO sollte eine interims-Satzung aufstellen, auf der Basis der Müllgebühren auf dem Niveau des Jahres 2004, gesteigert um den Lebenshaltungskostenindex. Das wird die Akzeptanz der Bürger treffen, anders als die damalige Erhöhung um rund 50%, die die Bürger auf die Palme brachte.

 

Die Firma NAD GmbH & Co. KG, hinter der bekanntlich die Müllriesen Nehlsen und Dörner stecken, hat im Jahr 2005 nicht nur ein Betriebsvermögen im Wert von 30 Mio€ nahezu geschenkt bekommen, sondern darüber hinaus bis heute auch über 12 Mio€ netto-Gewinne eingefahren.

 

Es ist an der Zeit, nicht nur zu lamentieren, sondern für ganz praktische Lösungen (s.o.) und vor allem: die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen, darunter nicht nur der frühere ZVO-Direktor Suhren, sondern auch der heutige Kreispräsident Rüder (CDU) mit seiner unappetitlichen Verquickung zum „A“ (Alpen) in der NAD GmbH & Co. KG und Landrat Sager, der bei der ihm obliegenden Überwachung der Gebührensatzung vollständig versagt hat, obwohl unser Verein die Tatsachen unermüdlich auf dem Silbertablett servierte.

 

Da der ZVO jetzt ein Loch von rund 18 Mio€ in der Tasche hat (Jahresgebührenaufkommen Hausmüll) darf man gespannt sein, wer den Schaden trägt. Allein der Zinsschaden dürfte nahezu 1 Mio€ betragen.

 

 

Müllrebellen Ostholstein e.V.

  • Der Vorstand

     Ahrensböker Straße 5

     D-23684 Scharbeutz

In letzter Zeit hat der ZVO wieder für viel Verwirrung und Durcheinander gesorgt. Hier ein Statement von unserem Vorstand zum Thema Widersprüche und Abhilfebescheide

Betr.: Abhilfebescheide des ZVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder, liebe Mitstreiter,

 

seit die für uns so positiven Urteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ergangen sind, gab es eine Menge Aufregung wegen der vom ZVO verschickten Widerspruchs- und Abhilfebescheide.

Die wenigsten von uns wussten mit diesen Begriffen etwas anzufangen, aber da mit den Abhilfebescheiden auch eine Rücküberweisung von Müllgebühren verbunden war, kassierten wir und freuten uns über den – unverhofften – Geldsegen.

Etlichen Mitgliedern wurde jedoch für einige ausgewählte Jahre oder auch nur für ein Jahr ein solcher Bescheid zugesandt, wobei dann natürlich die Frage aufkommt: warum nicht für die anderen Jahre, in denen Widerspruch gegen die Müllgebühren eingelegt wurde?

 

Hier nun eine Erklärung der Begriffe:

 

Wer gegen die Müllgebührenbescheide Widerspruch einlegte, bekam im Normalfall einen Widerspruchsbescheid vom ZVO. Das heißt, dass der ZVO den Widerspruch abgelehnt hat.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein einmaliger Widerspruch gegen einen einzelnen Gebührenbescheid in einem Jahr nicht zur Folge hat, dass damit automatisch gegen alle Gebührenbescheide der Zukunft oder der Vergangenheit widersprochen wird. Jeder Verwaltungsakt ist separat zu behandeln.

Ist man mit der Erklärung des ZVO nicht einverstanden, muss man innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt beim Verwaltungsgericht in Schleswig klagen. Macht man das nicht, wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig.

Auf allen Widerspruchsbescheiden steht eine Rechtsmittelbelehrung, die darauf hinweist.(Das gilt für jeden Haushalt, auch wenn dem Gericht dann Hunderte Klagen vorliegen.)

Folgt hingegen der ZVO den Argumenten des Widerspruchs, erfolgt ein Abhilfebescheid – also ein positiver Bescheid und man bekommt das bereits gezahlte Geld ggf. zu Teilen zurück.

Jetzt ist der ZVO aber dazu übergegangen in einer Vielzahl von Fällen Abhilfebescheide für einzelne oder mehrere Jahre ab 2011 zu erlassen, obwohl der Widerspruchsbescheid rechtskräftig war. Es ist leider kein System dahinter zu erkennen. Beim ZVO ist vermutlich sehr vieles durcheinander gegangen. Der ZVO schrieb mir dazu: „In Einzelfällen wurden versehentlich Abhilfebescheide erstellt, obwohl Widerspruchs-bescheide vorausgegangen waren.“

Martin Kienitz wird die Angelegenheit auf der nächsten Sitzung des

Abfallwirtschaftsausschusses zur Sprache bringen und uns darüber berichten.

Lt. dem Leiter des Justitiariats ZVO ,Dr. Uwe Jürgens, wurde der ZVO von Kunden des ZVO gebeten „die Widersprüche nicht vor einer abschließenden Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zu bescheiden. “ Dieser Bitte sind wir selbstverständlich nachgekommen. „Die Widerspruchsbearbeitung ist für die Jahre 2011 bis

2015 damit abgeschlossen.“ so Dr. Jürgens am 4. Januar 2016.

Das sollte Sie jedoch nicht daran hindern, eventuell noch immer bestehende Unklarheiten direkt beim ZVO Kundenservice anzusprechen.

Martin Kienitz und ich hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen geholfen zu haben.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Für Ihren Terminkalender: Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am

27. April 2016

 

um 17.00 Uhr in Pönitz, Ahrensböker Str. 5 statt.

 

Die Einladung mit der Tagesordnung geht Ihnen rechtzeitig zu.

Mit freundlichen Grüßen

Müllrebellen Ostholstein e.V.

Der Vorstand

Martin Kienitz und Sabine Nittritz

 

Hier zum Herunterladen des Statements
Abhilfebescheide ZVO.pdf
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Die Frohe Botschaft zu Weihnachten überbrachte diesmal der ZVO in Form eines Abhilfebescheids. Frohlocken durften Gebührenzahler, die treu und brav ab 2011 jährlich Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide eingelegt hatten. Die Botschaft lautete: „Die festgesetzten Abfallgebühren, soweit sie gezahlt wurden, werden in Höhe von  ... € erstattet. Die Kosten des Verfahrens trägt der ZVO". Weiterhin: „Für Widersprüche, die vor dem 01.01.2011 eingelegt wurden, ergeht ein gesonderter Bescheid.“ Ja is’ denn heut scho’ Weihnachten? (Franz Beckenbauer)

Manfred Clostermann

 

 

FROHE WEIHNACHTSZEIT

Bitte unbedingt den  Ordner  " Presse " dieser Internetseite lesen !!!

Wichtige Mitteilung für alle Ostholsteiner  >>> Mit dieser u.a. Pressemeldung gingen die Müllrebellen am 10.09.2015 an die Öffentlichkeit. Das fast Unfassbare ist eingetreten. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig, unter dem Vorsitz von Dierk Habermann als letzte Instanz kippt alle vorherigen Urteile, die zu Gunsten der Vorgehensweise der Müllpolitik des ZVO waren und gibt den Müllrebellen recht. Dieses Urteil bestätigt die Unregelmäßigkeiten bei der Ausschreibung zum Privatisierung der Müll-Sparte des ZVO im Jahre 2004 und kritisiert auf schärfste die Müllgebühren. Wir finden, dass der Hauptausschuss des ZVO als Kontrollorgan auf der gesamten Linie versagt hat. Nun ist es an der Zeit, dass die Personen, die damals diese  " Machenschaften "  abgenickt haben, jetzt zur Verantwortung gezogen werden. Hier auf dieser Interseite werden Sie umfänglich über das neueste Geschehen informiert! Übrigens: Das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 10.09.2015 ist jetzt rechtskräftig. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Gerichtsurteils wurde nun doch nicht von dem ZVO eingereicht. Die vollständige Fassung der Urteile/Urteilsbegründung lesen Sie hier auf der Internetseite der Müllrebellen. Dazu klicken Sie bitte auf den entsprechenden Buttom auf der rechten Spalte dieser Internetseite.                                                    

Das Lügengebäude Obieray/LN/OHA bricht zusammen!

In den LN vom 07.10.2015 zitieren die LN ausführlich Monika Obieray (GRUENE):

 

„Durch die Art und Weise, wie die Herren Kienitz und andere ihr Anliegen immer wieder verbunden haben mit maßlosen, ehrverletzenden und bis in die Privatsphäre einzelner Personen gehenden Angriffen haben sie selbst verhindert, dass man ihnen zugehört hat. Diese Praxis ist das Gegenteil einer demokratischen Kultur, sie ist eine nicht zu tolerierende Form der gewalttätigen verbalen Auseinandersetzung.“

 

Diese schwere Anschuldigung, unkritisch abgedruckt und am 08.10.2015 nachgeplappert vom OHA, verdient genauere Betrachtung:

 

Unter Datum vom März 2012, also lange bevor „Herr Kienitz und andere“ im Kreistag vertreten waren, hat die Fraktion der Grünen im Kreistag, unter ausdrücklicher Nennung von Monika Obieray als Verantwortliche, ein Positionspapier zum Thema ZVO und Müllgebühren herausgegeben. Dieses hängt als Anlage an.

 

Abgesehen davon, dass Frau Obieray darin die absurden, und inzwischen unstreitig widerlegten Phrasen des früheren ZVO-Vorstehers Suhren drischt, also dessen Unwahrheiten zu den Themenkomplexen Müllgebühren/Privatisierung pp. unkritisch nachbetet, und noch immer die Erweiterung des MHKW Neustadt verteidigt, verleiht Sie im Zusammenhang mit Kienitz/Müllrebellen pp. die Attribute „Blödsinn“, „Verunsicherung der Menschen“, „Verdrehen der Wahrheit“, „Geisterfahrer“.

 

Weiters beschuldigt sie mich/uns, es ginge nicht mehr um die Sache, sondern nur um eine Fehde gegen den ZVO, an Aufklärung hätte wir nicht das leiseste Interesse und wir würden alle Politiker für naiv, dumm oder korrupt halten.

 

Alles nachzulesen im o. a. Positionspapier der Frau Obieray, mit dem Frau Obieray nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch ihre eigenen Leute hinter das Licht führt.

 

Tja, meine Damen und Herren, und diese Frau Obieray leugnete noch am Dienstag im Kreistag, ein solches Papier verfasst und verbreitet zu haben; stattdessen beklagt sie sich über angebliche verbale Gewalt.

 

Es mag richtig sein, dass Herr Kienitz – anders als Frau Obieray – nicht das Instrument der leisen politischen Intrige – dies meint sie wohl mit demokratischer Kultur -  beherrscht. Deswegen er wird sich auch weiterhin herausnehmen, lautstark aufzubegehren gegen jede Form der dreisten Lüge. In diesem Sinne.

 

Hofberichterstatterin Peyronnie (LN) und auch der OHA werden – wie schon bei den aufgedeckten Lügen des früheren ZVO-Mannes Suhren beim Thema Leiharbeit - den Vorgang unter dem Teppich halten.

 

Darum können Sie sich schon auf eine ausführliche Darstellung im kommenden oh-telegramm.de freuen.

 

Die Grünen, die ja bekanntlich die Demokratie erfunden haben, sollten sich überlegen, ob eine grüne Gurke im Kreistag ihre Ideologie nicht besser verkörpern würde. Die verbiegt sich nur bis zu einem gewissen Grade, bevor Sie bricht.

 

Und einen habe ich noch: „Die Unabhängigkeit der Lübecker Nachrichten steht außer Frage.“ (Gerald Goetsch, Chefredakteur der LN am 07.02.2012).

 

Lieber Herr Goetsch: so wie Landrat Sager von Ihrer Chefreporterin Peyronnet in seine letzte Amtszeit gewiegt, wurde, haben Sie dies sicher nur genauso ironisch gemeint, wie Frau Obieray das o. a. Zitat. Unabhängig und überparteilich geht anders.

 

 

Rechtsanwalt Martin Kienitz

Ahrensböker Straße 5

D-23684 Scharbeutz

Tel. +49 (4524) 705431

Fax  +49 (4524) 705435

Hier das Positionspapier der Grünen als eindeutiger Beweis von Herrn Kienitz Aussagen

Hier das Positionspapier der Grünen als eindeutiger Beweis von Herrn Kienitz Aussagen
Veröfftlg.der Grünen KT.pdf
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Liebe Mitglieder,

Eilmeldung/Pressemeldung/Sensationsmitteilung:

 

Am 10.09.2015 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig,

4. Senat unter dem Senatsvorsitzenden Dierk Habermann, das letzte Wort in dem seit fünf Jahren schwelenden Disput zum Thema Müllgebühren und Privatisierung der Müllsparte im Jahr 2005 zwischen den Müllrebellen und dem ZVO gesprochen: Über rund zweieinhalb Stunden führte Habermann minutiös aus, was beim ZVO alles schief gelaufen ist.

 

Relativ leicht verdaulich für den ZVO ist die Tatsache, dass die Gebührensatzung allein schon deswegen nichtig ist, weil sie über die „Behältergebühr“, eine Art Sockelbetrag, die Nutzer der 80-Liter-Tonnen unangemessen benachteiligt. Ebenso leichte Kost war auch noch der Umstand, dass die vom ZVO erhobene Vorauszahlung der Gebühren über ein halbes Jahr rechtsmissbräuchlich ist.

 

Dazu ZVO-Finanzchef Mrowka lapidar: dann mache ich eben eine neue Satzung. Das wird aber nicht helfen:

 

„Ganz schwere Kost“ waren nämlich die Ausführungen des Gerichtes zum Thema Privatisierung der Müllsparte und Entsorgungsvertrag mit der ZVO Entsorgung GmbH: die Ausschreibung im Jahr 2004 war eben nicht, wie von Ex-ZVO-Chef Heiko Suhren gebetsmühlenartig wiederholt, „transparent“ und rechtmäßig, sondern sie war intransparent, verstieß elementar gegen das Vergaberecht, und führt damit zu einer massiven Benachteiligung der Bürger.

 

Der Senatsvorsitzende Habermann stellte auch unmittelbar einen Zusammenhang zwischen den exorbitanten Müllgebühren in Ostholstein und der rechtswidrigen Privatisierung her, zog andere Kreise mit weit geringeren Gebühren als Beispiel heran.

 

Was sich zunächst vielleicht wie eine Lappalie anhört, führt aber nun unmittelbar dazu, dass der ZVO ohne gültige Gebührensatzung dasteht; viel schlimmer aber: weil das Vergabeverfahren im Jahr 2004 rechtswidrig durchgeführt wurde, kann der ZVO derzeit auch keine neue, rechtmäßige Satzung erlassen. Dazu muss zunächst der Entsorgungsvertrag europaweit ausgeschrieben und/oder die gesamte Privatisierung rückgängig gemacht werden.

 

Auch wenn der Verein Müllrebellen Ostholstein e.V., inzwischen als gemeinnützig anerkannt, immer genau vor diesem Szenario gewarnt hat, ist dies nur bedingt Anlass zur Freude, denn die Folgen der Entscheidung sind kaum absehbar.

 

Alle Bürger, die entsprechend unserer Empfehlung, Widerspruch gegen die Müllgebührenbescheide eingelegt haben, bekommen Geld zurück. Die Müllrebellen Ostholstein hoffen, dass nun endlich bei der Kommunalpolitik ein Umdenken stattfindet und der ZVO endlich wieder seine Rolle als dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister wahrnimmt.

 

 

 

Müllrebellen Ostholstein e.V.

  • Der Vorstand –

Ahrensböker Straße 5

D-23684 Scharbeutz

 

 

Liebe Mitglieder, Mitstreiterinnen und Mitstreiter

zwischenzeitlich hat der ZVO-Ostholstein auch wieder die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2015 versandt. 

Denke Sie bitte daran, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Damit wahren Sie Ihre Rechte, denn bei jedem neuen Gebührenbescheid muss Widerspruch gegen diesen Bescheid eingereicht werden. 

Es ist zu empfehlen eventuell erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen. 

Dieses Vorgehen entbindet aber nicht von sich aus zu überweisen!

Um Mahnungen zu entgehen, muss der in der Gebührenrechnung aufgeführte Betrag überwiesen werden. 

Informieren Sie bitte auch Ihre von den Abfallgebühren betroffenen Freunde, Bekannten und Nachbarn. Der Widerspruchsdownloadformular finden Sie im Anhang zu diesen Ausführungen. Mehr Informationen unter  " was kann ich tun " auf dieser Internetseite. Haben Sie weitere Fragen können Sie gerne mit uns in Kontakt treten, wir helfen Ihnen gerne. 

Hier ein Vorschlag für Ihr Widerspruchsschreiben
Musterwiderspruch an den Zweckverband Os[...]
PDF-Dokument [111.3 KB]
Musterwiderspruch an den Zweckverband Os[...]
Microsoft Word-Dokument [22.5 KB]

Liebe Mitglieder, Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

 

der ZVO will unbedingt seine zusätzlich gebührenpflichtige BIO-Tonne an die Frau/den Mann -

sprich Gebührenzahler(in) - bringen.

Wer jedoch selbst kompostiert, der braucht die BIO-Tonne nicht anzunehmen.

 

Es heißt in § 4, Ziff. 5 der Abfallwirtschaftssatzung vom 11.12.2013:

"Der ZVO kann auf schriftlichen Antrag im Einzelfall und unter dem Vorbehalt des Widerrufs von der Anschluß- und Benutzungspflicht für die Sammlung von Bioabfällen befreien, wenn die Bioabfälle

vollständig, ganzjährig einer fachgerechten Kompostierung auf dem angeschlossenen

Grundstück zugeführt werden."

 

D.h., soweit man selbst kompostiert, wird man nur auf schriftlichen Antrag von der Benutzung der BIO-Tonne befreit (was der ZVO natürlich im eigenen Verdienstinteresse von selbst so  nicht bekannt gibt).

 

Also, wer selbst kompostiert, sollte für die Befreiung unbedingt das entsprechende Formular vom ZVO anfordern. 

 

Die beiden Satzungen finden Sie entweder über google "ZVO Satzungen"  >>  Abfallwirtschaft, oder unterhalb dieser Mitteilung die Gebührenordnung, die Abfall-wirtschaftssatzung sowie der Antrag auf Eigenkompostierung.

 

Bitte verbreiten Sie diese wichtige Information auch über die Familie, Nachbarn, Freunde usw.

 

Viele Grüße und frohe Festtage

Jürgen Ueckert 

Hier die Abfallwirtschaftssatzung zum ansehen und herunterladen
Abfallwirtsatzg.11.12.13.pdf
PDF-Dokument [150.5 KB]
Hier die Gebührenordnung zum ansehen und herunterladen
Gebührensatzg.11.12.13.pdf
PDF-Dokument [98.2 KB]
Hier der Antrag auf Eigenkompostierung zum ansehen und herunterladen
Antrag-Eigenkompostierung-01-11.pdf
PDF-Dokument [262.6 KB]

Rede des Herrn Kienitz auf der Verbandsversammlung am 11.12.2014 anläßlich der Verabschiedung von Herrn Heiko Suhren - ( " ehemaliger " Verbandsdirektor ZVO )

 

Meine Damen und Herren,

als Herr Mylius anlässlich der letzten AWA-Sitzung zum TOP „Verschiedenes“ zu warmen Worte über den scheidenden ZVO-Vorsteher anhob, insbesondere zu dessen Kooperation mit den Gremien und zu seiner Informationspolitik musste ich die Sitzung wegen spontanen Unbehagens leider vorzeitig verlassen. Der Magen macht im fortgeschrittenen Alter halt nicht mehr alles mit. Offenbar hatte ich ein verdorbenes Konferenzplätzchen erwischt.

Da derartige Ausführungen also unter „Verschiedenes“ gehören, wird es Zeit, dass ich mir ein paar neue Freunde mache und mich auch auf meine Weise noch von Herrn Suhren verabschiede:

Zunächst mein Abschiedsgeschenk: mein Abschiedsgeschenk an Herrn Suhren ist, dass ich heute Nichts von dem sage, was es an kritischen Anmerkungen zu sagen gäbe.

  • Kein Wort zu den Millionenverlusten bei der Privatisierung
  • Kein Wort zum Umgang mit Wahrheit bei der Privatisierung
  • Kein Wort zu den Millionenverlusten bei Nordland-Energie;
  • Kein Wort zu den Millionengewinnen, die auf Kosten der Kreisbürger an die private Müllwirtschaft fließen
  • Kein Wort zu den überhöhten Müllgebühren
  • Kein Wort zur gescheiterten Erweiterung des MHKW und den vier heraufbeschworenen Bürgerinitiativen
  • Kein Wort zu den exorbitanten Hausanschlusskosten im Kreisgebiet
  • Kein Wort zur Verschwendungen hunderttausender Euros für Beraterhonorare
  • Kein Wort zur Beschäftigung von Leiharbeitern
  • Kein Wort zur Ausspähung meines Privatlebens

Ich finde, das ist ein wahrhaft großzügiges Geschenk.

 

Statt Kritik oder der erwarteten Abrechnung nur noch vier gute Nachrichten:

  1. Der ZVO ist wirtschaftlich gut aufgestellt. Das haben Sie schon gehört; diejenigen, die heute an den Büttenreden – also wegen der Einladung auf Büttenpapier – auf der Abschiedsparty teilhaben, werden es sicher noch öfter hören. Die eigentlich gute Nachricht ist, dass wir dies nicht Herrn Suhren, sondern den Gebührenzahlern, also den Bürgern verdanken, den Bürgern, den die Gebühren so lange und so hoch festgesetzt werden, bis der Verband wieder volle Konten hat. Aber das werden Herr Sager und Winter sicher nachher auch noch erwähnen. Ich stehe übrigens nicht auf der Rednerliste.
  2. Es wird künftig keine kritischen Berichte in den LN mehr über den ZVO geben, also wegen überhöhter Gebühren, Leiharbeit, Edelstahl, Autobahngeburten oder Ähnlichem: der Nestbeschmutzer bei den LN wurde auf erfolgreiches Einwirken einiger Kreispolitiker eliminiert und darf jetzt die Maränen im Schaalsee interviewen – was inhaltlich oft gar nicht auffällt! In den LN nur noch freundliche, positive Artikel, z. B. ganzseitig auf Seite 1 über Kaninchen (siehe LN vom 09.11.2014, Seite 11).
  3. Wir haben eine neue Verbandsvorsteherin; das wissen Sie längst, Sie haben sie gewählt; die zusätzliche gute Nachricht ist, dass Frau Strohmeyer sich dafür einsetzen wird, dass „Zitat: die Entgelte und Gebühren bezahlbar bleiben“. Frau Strohmeyer versichert, dass dies nicht ironisch gemeint war!
  4. Eingeführt wurde Herr Suhren 2002 von der CDU-KT-Abgeordneten Elisabeth Pier mit folgenden Worten:

Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein für den ZVO, den Kreis Ostholstein, die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger.

Mit dem Eintritt von Herrn Suhren in den ZVO ist ein längst fällig gewordene Schritt zu notwendigen Strukturentscheidungen erfolgt. Dies bestätigt die Entscheidung für eine kompetente Führungspersönlichkeit von außerhalb.

Meine Damen und Herren, wenn jemand von außerhalb kommt, - und die Ostholsteiner sind da sehr offenherzig! - kann dies ein Wendepunkt sein, wie von Frau Pier angenommen, oder ein Indiz dafür, dass man sich dort, wo man herkommt nicht mehr sehen lassen kann. (Ich komme übrigens gebürtig aus Hannover).

  1. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Ich danke Ihnen fürs Zuhören, wünsche allen in diesem Sinne ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise lieber Menschen. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Frau Strohmeyer. Ihnen, Frau Strohmeyer, wünsche ich eine glückliche Hand und – wie wir Segler sagen - immer eine Handbreit Wasser unter dem Chefsessel.

 

 

Moin liebe Ostholsteiner,

  

das Ausbleiben eines Erdbebens mal vorausgesetzt, werden CDU, SPD, Grüne und FDP, uns für die kommenden drei Jahre wieder Müllgebührenzahllasten von rund 54 Mio€ umhängen, also kräftig am Rad Geldvernichtungsmaschine ZVO drehen.

 

Das Abstimmungsverhalten von CDU, SPD, Grünen und FDP in Abfallwirtschafts- und Hauptausschuss zeigt, dass bei den genannten politischen Gruppen – und bei unseren dort vertretenen Bürgermeistern!!! -  bis heute keine Bereitschaft vorhanden ist, das Gebaren des ZVO und seines Vorstehers mal kritisch zu beleuchten. Statt dessen wird uns in der Verbandsversammlung voraussichtlich wieder eine Zahllast von 54 Mio€ umgehängt, und dies, obwohl bereits jetzt – in Folge der missratenen Privatisierung – Unterdeckungen von ca. 1,5 Mio€ fest stehen, mit anderen Worten, die Gebühren eigentlich noch mal kräftig angehoben werden müssten.

 

Ich persönlich, jetzt im Kreistag, Abfallwirtschaftsausschuss und in der Verbandsversammlung vertreten, bin erschüttert, dass - angesichts der prekären Situation und der jetzt schon höchsten Gebührenlast im Land - ich in den Gremien bisher der einzige bin, der mal kritische Nachfragen stellt – und den Verband auch schon vielfach widerlegt hat. Was aber niemanden bei CDU, SPD, Grünen und FDP bisher davon abgehalten hat, dem ZVO auch für die kommenden drei Jahre wieder grünes Licht für seine Geldschneiderei zu geben.

 

Da ist es schon aberwitzig, angesichts dieses Gebührenunwesen, wenn der Verbandsdirektor Suhren nicht müde wird zu betonen, wie gut der ZVO finanziell aufgestellt ist. Herr Suhren: das ist nicht Ihre Leistung, sondern die der 66.000 Gebühren(über)zahler im Kreis.

 

Wahrheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr, frei nach Wilhelm Busch. Das ist die Verbandspolitik und zu gerne glauben die Mitglieder in den Gremien, bei Roastbeef- und Lachsbrötchen, kostenlosen Hafties und USB-Sticks, Konferenzkeksen und Kaffee, den Beteuerungen des Verbandsvorstehers – obwohl die Fakten vor Augen liegen.

 

Wir haben bei der Privatisierung – unumkehrbar – öffentliches Vermögen im Sachwert von 30 Mio€ verloren. Herr Suhren hat zu diesem Umständen Gremien und Bürger nicht die Wahrheit gesagt, diese Feststellung hat das OLG Schleswig uns erlaubt. Für diese Feststellung hat der Verband dann über 20.000 € an die Hamburger Anwälte White & Case zu bezahlen gehabt.

 

In seiner Broschüre „Besser genau hinsehen“ hat der Verband die Bürger ebenso über die Privatisierung getäuscht, wie durch die Kommunalaufsicht festgestellt wurde.

 

Den Beschwerdeführern gegen die „transparente und europaweite Ausschreibung“ mussten - mit öffentlichem Geld - 78.000 € erstattet werden – wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot.

 

Die privatisierte ZVO-Müllsparte hat seit der Privatisierung im Jahr 2005 Gewinne von über 18 Mio€ abgeworfen, wovon allerdings ein Großteil an die Hamburger Investoren fließt, währen sich unsere Kostenlast durch Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer soweit aufgeblasen hat, dass man nur staunen kann über die Passivität derjenigen, die mal einen Amtseid oder die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten geschworen haben.

 

Ich habe mehrfach Anläufe genommen – innerhalb und außerhalb der Gremien – konzertiert an Lösungen zu arbeiten, wie die auf uns zurollende ZVO-Kostenlawine in den Griff zu bekommen ist. Leider will das offenbar in den Gremien keiner hören; da sitzen die gleichen Menschen, die sich über Politkverdrossenheit und Wahlbeteiligungen von 47% mokieren und meinen es wäre immer der jeweils andere Schuld daran.

 

Ich werde in der kommenden Verbandsversammlung bei den Tagesordnungspunkten Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan nochmals durch einen Wortbeitrag deutlich machen, wo die Missstände liegen und wie wir sie beseitigen können – anstatt als Passagier in einem führerlosen Taxi Richtung Gebührenabgrund zu rasen und den – selbst gemachten!! - demografischen Wandel zu beklagen.

 

Liebe Ostholsteiner: macht mit, kommt zur Verbandsversammlung, stellt unangenehme Fragen und zeigt den Verantwortlichen, dass man sich nicht alles gefallen lässt. Seht zu, wie Eure Vertreter abstimmen, wie sie dort Eure Interessen „vertreten“.

 

Zur Einstimmung auf die Verbandsversammlung treffen wir uns eine Stunde vorher, also um 14,00 Uhr. Dort werden wir, die Müllrebellen Ostholstein e.V., Rede und Antwort stehen. Die mail bitte ich, großräumig weiterzuverteilen.

 

 

 

Vor dem Kreistag
Die Einweihung unseres Vereinslokals am 05.05.2013
Vor der Verbandsversammlung am 21.06.2012

Liebe Ostholsteiner,

 

wenn Sie seit längerem das Gefühl haben, beim ZVO und mit Ihren Müllgebühren stimmt was nicht, sind Sie hier genau richtig. Schluss mit der parteiübergreifend geduldeten Abzocke!

Selbst das ZDF-Magazin FRONTAL klagt an und zeigt, wie die Abzocke funktioniert:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1580842/Ueberhoehte-Muellgebuehren#/beitrag/video/1580842/Ueberhoehte-Muellgebuehren

Auf der einen Seite unverschämte Gebührenerhöhungen und auf der anderen Millionengewinne.

Nachstehend und auf den anderen Seiten haben wir alle Informationen zusammengefasst, die Sie benötigen, um sich zu wehren.

Den kommenden Kommunalwahlkampf werden wir nutzen, um auch vor Ort zu informieren.

Mit unserem feuerroten Infomobil stehen wir auch vor Ort für alle Fragen bereit.

 

Ihre Müllrebellen Ostholstein e. V.

Willkommen

 

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter!

Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht - und er bricht genau jetzt.

Der Zweckverband Ostholstein, ZVO, „unser Zweckverband“ hat uns im letzten Jahr mit einem unverfänglichen Flyer "Ihre Abfallgebühr ab 2011" dreist vor vollendete Tatsachen gesetzt.

Für rund 31.000 der rund 65.000 ZVO-Kunden steigen die Müllgebühren um rund 70% (bei 14-tägiger Abfuhr) bzw. sie verdoppeln sich, denn wählt man die vierwöchige Abfuhr, erhält man bei etwa gleichen Kosten nur noch die halbe Leistung.

Es lässt sich an fünf Fingern abzählen, dass es hier nicht nur um "peanuts" geht, sondern dass bei 65.000-ZVO-Kunden richtig was zusammenkommt.

ZVO-Direktor Suhren hat bereits eingeräumt, dass mehr als rund 31.000 Haushalte von der Erhöhung betroffen sind!

Das Ganze erscheint umso überflüssiger, als dass die ZVO Entsorgung GmbH im Jahr 2010 einen Gewinn von rund 2,4 Mio Euro eingefahren hat.

Angebracht wäre also allenfalls eine Absenkung der Gebühren.

 

 

Und was meint dazu der ZVO-Direktor Suhren?

Argument 1:

Man wolle die Gebührengerechtigkeit und Rechtssicherheit erhöhen.

Unsere Auffassung:

Schlichter Unfug. Die Gebührengerechtigkeit steigt nicht dadurch, dass man für viele die Preise fast verdoppelt und nur die Bewohner von Mehrfamilienhäusern (1.100 l. Abfalltonne) um 0,80 € im Monat entlastet.

Die 0,80 € Entlastung verdienen die Bezeichnung nicht, sie sind ein Alibi.

Dass die "Rechtssicherheit" für die ZVO-Kunden jetzt höher sein soll als bei der alten Satzung, habe ich - selber Jurist - nicht verstanden.

Also ein Scheinargument, eine Rauchbombe.

Argument 2:

Man begegne dem demografischen Wandel.

Unsere Auffassung:

Der Bewohner eines Einfamilienhauses hat bisher (bei zwei oder drei Bewohnern) zwischen 40,00 und 50,00 € im Jahr für die Entsorgung gezahlt. Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses in etwa das Gleiche. Was also hat es mit dem demografischen Wandel zu tun, wenn für die eine Nutzergruppe einseitig die Kosten verdoppelt werden?

Also ebenfalls ein Scheinargument!

Doch das Beste zum Schluss:

Argument 3:

Man wolle die ZVO-Kunden vor künftigen Kostensteigerungen schützen [und verdoppele die Kosten aus Fürsorge daher schon jetzt].

Unsere Auffassung:

Eigentlich muss man dazu nicht mehr Stellung nehmen. Stellen Sie sich vor, Ihre Tankstelle verdoppelt mit diesem Argument morgen den Kraftstoffpreis. Übermorgen könnte sie schließen.

Anders der ZVO. Aufgrund seiner Monopolstellung - und unserer Anschlusspflicht - braucht er kein Ausweichverhalten zu befürchten und setzt uns die neuen Preise als hoheitlichen Akt vor die Nase.

Was wir davon halten:

Der ZVO und die angeschlossenen Gemeinden als Profiteure des ZVO haben das Geld schon gezählt - und auch schon ausgegeben - was sie sich von der erweiterten Müllverbrennungsanlage und den Müllimporten aus Italien erhofften. Unter anderem leistete man sich zuerst für rund 10 Mio € ein neues Verwaltungsgebäude.

Nur leider hat das Oberverwaltungsgericht diese Träume platzen lassen, sodass der ZVO jetzt mit leeren Taschen dasteht - und dafür sollen wir bluten.

Auch die Privatisierung der Müllsparte im Jahr 2004 ist letztlich so dilettantisch verlaufen, dass uns Sachwerte mit Anschaffungskosten von über 70 Mio€ „abhanden kamen“, während sich die privaten Investoren über Millionengewinne freuen.

Durch eine Erhöhung der Gaspreise kann der ZVO nicht reagieren, da sich die Verbraucher dann eben einen anderen Versorger suchen. (Übrigens lohnt ein Blick auf www.verivox.de).

Nicht mit uns!

Wir haben die Geschäftszahlen des ZVO analysiert und den ZVO auch mit Zahlen widerlegt.

Wir werden aufrufen zum Boykott der Gebühren und Anleitungen und Musterschreiben ins Netz stellen, wie sich jeder einzelne wehren kann.

Außerdem haben wir eine Musterklage mit Anleitung ins Netz gestellt, damit sich jedermann - ohne einen Anwalt bezahlen zu müssen - gegen die anstehenden Gebührenbescheide wehren kann.

Als Zeichen unserer Verbundenheit werden wir an einem noch zu bestimmenden Tag unseren Müll persönlich nach Neustadt bringen und der ZVO-Geschäftsführung aushändigen.

Wir sind eine überparteiliche Bürgerinitiative, die vom Mitmachen lebt. Da uns die lokalen Medien immer wieder boykottieren, sind wir auf gute Vernetzung angewiesen. Bitte tragen Sie sich bei uns ein, damit wir Sie per e-mail auf dem Laufenden halten können.

Wir hoffen auf zahlreiche Nachahmer. Machen Sie mit!

Ihre Müllrebellen

Hier mal zum Vergleich (80l-Tonne, 14-tägige Abfuhr):

 

 

Jahr Müllgebühren LKI Liter Super
1998 45,85 €   0,79 €
2002 84,80 € 5,00% 1,05 €
2005 84,80 € 4,10% 1,18 €
2010 90,40 € 8,20% 1,38 €
2011 149,88 € 2,30% 1,52 €