Veröffentlicht von der Welt am 11.10.2015

 

 

Kartell-Verdacht

Sind die Müllgebühren in Deutschland zu hoch?

Merkwürdige Preis-Differenzen, kaum Anbieterwechsel: Sind Mieter und Hauseigentümer das Opfer von Hausmüll-Kartellen? Die Wettbewerbshüter vermuten ganz bestimmte Tricks in der Branche. Von Carsten Dierig , Düsseldorf

Die Deutschen bezahlen möglicherweise zu viel Geld für die Müllentsorgung. Das Bundeskartellamt (Link: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html) hat daher eine sogenannte Sektoruntersuchung Hausmüllentsorgung eingeleitet.

"Wir haben zuletzt den Eindruck gewonnen, dass der Wettbewerb in der Abfallwirtschaft nicht mehr richtig funktioniert", sagt Eva-Maria Schulze, die Vorsitzende der 4. Beschlussabteilung bei der Bonner Behörde, im Gespräch mit der "Welt". Einen konkreten Verdachtsfall oder Einzelanlass gebe es zwar nicht.

"Von Jahr zu Jahr nehmen aber immer weniger Entsorger an Ausschreibungen teil. Und wir wollen jetzt wissen, woran das liegt." Noch dazu sei die Höhe der Müllgebühren in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich. "Mit Behältern und Sammelrhythmen ist das aus unserer Sicht aber nicht mehr zu erklären."

Einschüchterung neuer Wettbewerber?

Rund eineinhalb Jahre sind für die Untersuchung der Entsorgungsstrukturen in Deutschland angesetzt. "Wir konzipieren gerade die Fragebögen", sagt Schulze. Gesprochen werde dabei im Vorfeld sowohl mit Verbänden und Unternehmen als auch mit den Kommunen.

Im Fokus stehen dabei die Ausschreibungen von Entsorgungsleistungen, sei es durch die Kommunen, die unter anderem für die Restmüllentsorgung und den Sperrmüll zuständig sind, oder die Dualen Systeme (Link: http://www.gruener-punkt.de/) , die das Recycling über die gelbe Tonne organisieren.

"Es gibt offenbar große Beharrungstendenzen", beschreibt Schulze und meint damit die Tatsache, dass es vergleichsweise selten zu Anbieterwechseln kommt. "Möglicherweise bewerben sich viele Unternehmen erst gar nicht, weil sie ohnehin keine Chance sehen oder im Vorfeld sogar eingeschüchtert werden."

Wenn die Teilnehmerzahl bei Ausschreibungen aber von vornherein begrenzt ist, bestehe die Gefahr, dass die Kosten für den Bürger am Ende zu hoch sind. "Wir schauen uns jetzt an, wie viele Bewerber es bei den Ausschreibungen der vergangenen Jahre gegeben hat und welche Preisentwicklung es dabei warum gab."

"Arbeitsgemeinschaften" als verkappte Monopole?

Untersuchen will das Kartellamt zudem auch, warum es in einigen Regionen Arbeitsgemeinschaften zwischen Entsorgungsfirmen gibt. Im Schwarzwald zum Beispiel haben sich die beiden Branchenriesen Remondis (Link: http://www.remondis.de/?id=21710&page=start&L=0) und Sita (Link: http://www.sita-deutschland.de/) gemeinschaftlich an einer Ausschreibung beteiligt. "Diese Unternehmen sind so groß, die könnten auch alleine antreten", sagt Schulze. "Vielleicht gibt es dann sogar noch deutlich wirtschaftlichere Angebote."

Außen vor bei der Sektoruntersuchung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe der Kommunen, die Aufträge im Rahmen einer sogenannten Inhouse-Vergabe selbst übernehmen können. "Wir glauben, dass die Kommunen vielfach keine richtige Kostenkalkulation haben. Aber Gebühren sind dem Wettbewerbsrecht entzogen", erklärt Abteilungsleiterin Schulze, die auch für die Aufsicht von Finanzdienstleistern zuständig ist.

Doch die Untersuchung dient ohnehin nicht nur der Kostenkontrolle. Die Wettbewerbshüter wollen sich auch einen Überblick über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Verflechtungen in der Branche verschaffen, um Fusionsanträge künftig schneller bearbeiten zu können.

Aktuell hat das Kartellamt vier Monate Zeit, um beantragte Zusammenschlüsse zu prüfen. "Für die Kontrolle einer überregionalen Präsenz auf regionalen Märkten reicht das in der Entsorgungswirtschaft aber nicht aus", sagt Schulze.

Beinahe-Zusammenbruch des Sammelsystems

Zumal ihre Beschlussabteilung derzeit auch noch ganz andere Fragen klären muss. Dazu gehört etwa die Zusammenarbeit zwischen Handel, Industrie und den Dualen Systemen. Die Kooperation verlief im vergangenen Jahr nicht gerade reibungslos, führte sogar beinahe zum Zusammenbruch des Sammelsystems mit Grünem Punkt und gelber Tonne.

Der Handel plant nun ein sogenanntes Lieferaudit für seine Lieferanten, die sämtliche Verkaufsverpackungen bei den Dualen Systemen lizenzieren müssen. Zwar könne dadurch möglicherweise gewährleistet sein, dass Verpackungen künftig vollständig und rechtzeitig lizenziert sind. "Es gibt in dem Zusammenhang aber noch viele kritische Fragen", sagt Schulze.

Darüber hinaus wird die Wettbewerbshüter auch das geplante Wertstoffgesetz beschäftigen, genauer gesagt die darin vorgesehene sogenannte Zentrale Stelle. Der Handelsverband Deutschland (HDE), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Markenverband und die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) wollen Aufbau und Trägerschaft der Zentralen Stelle übernehmen und darüber – vom Staat hoheitlich beliehen – die Dualen Systeme und die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und weiteren Wertstoffen überwachen.

Neues Wertstoffgesetz bringt Ersatz für gelbe Tonne

Und so langsam wird es ernst mit dem Wertstoffgesetz (Link: http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/bmub-begruesst-koalitions-verstaendigung-zum-wertstoffgesetz-gut-fuer-verbraucher-und-umwelt/) . Nach mehreren Jahren Vorlauf will das Bundesumweltministerium in den nächsten zwei Wochen den entsprechenden Arbeitsentwurf veröffentlichen. Kern des Gesetzes ist die bundesweite Einführung einer Wertstofftonne als Ersatz beziehungsweise Erweiterung der bisherigen gelben Tonne.

Darin landen sollen neben dem Verpackungsmüll auch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, wie alte Töpfe, Pfannen und Plastikschüsseln oder auch Spielzeug und verbogenes Besteck in der Fachsprache genannt werden. Schätzungen zufolge können auf diese Weise zusätzlich rund sieben Kilogramm Recyclingmaterial pro Person und Jahr eingesammelt werden. Das jedenfalls zeigen Untersuchungen des Umweltbundesamtes wie auch einzelne Pilotversuche, wie es sie bereits in Städten wie Berlin und Hannover oder auch im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen gibt.

Ob der Arbeitsentwurf am Ende aber tatsächlich in einem Gesetz mündet, ist noch unklar. Denn die Wertstofftonne soll nach dem Willen des Ministeriums privatwirtschaftlich organisiert werden. Und das passt den Kommunen überhaupt nicht.

Zwar sind kommunale Durchgriffsrechte vorgesehen, wie etwa die Festlegung der Sammelstruktur – also in der Frage, welche Tonnen genutzt und wie oft sie geleert werden. Den Städten und Gemeinden gehen diese Durchgriffsrechte aber nicht weit genug.

Zoff zwischen Industrie und Kommunen eskaliert

Und so droht zum Beispiel Detlef Raphael, der Leiter des Dezernats Umwelt und Wirtschaft, Brand und Katastrophenschutz beim Deutschen Städtetag, schon jetzt offen mit einer Blockade im Bundesrat. "Es gibt starke Bundesländer, die anders denken. Man sollte also lieber vorher einen Kompromiss finden."

Das wiederum bringt die Privatwirtschaft auf die Barrikaden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnt in einem Brief an die Politik bereits vor einem "nicht zu tolerierendem Systembruch" – und kündigt an, sämtliche Finanzierungszusagen für die Wertstoffsammlung zurückzuziehen.

Helge Wendenburg allerdings winkt ohnehin schon ab. "Eine kommunale Organisationsverantwortung für die Wertstofferfassung ist europarechtlich gar nicht möglich", sagt der zuständige Ministerialdirektor im Bundesumweltministerium. Sein Haus habe das bereits prüfen lassen.

Widerspruch dürfte in Kürze aus Baden-Württemberg kommen. Das Land mit grün-roter Regierungsmehrheit – und damit kommunalfreundlicher Ausrichtung – will zu Wochenbeginn ein eigenes Gutachten vorlegen, das sich mit genau dieser Frage auseinandergesetzt hat. Zuvor hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart schon deutlich gemacht, dass es die Sammlung von Verpackungsmüll und Wertstoffen als Teil der Daseinsvorsorge sieht – und damit als kommunale Aufgabe. Das zeigt die Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU im baden-württembergischen Landtag, die der "Welt" vorliegt.

Wertstofftonne könnte sich als Kostentreiber entpuppen

Dann aber könnte es teuer werden für den Verbraucher. Auch das zeigt das Schreiben aus Stuttgart. Ministerialdirektor Helmfried Meinel jedenfalls will nicht ausschließen, dass die Bürger zusätzlich mit kommunalen Abfallgebühren für die Wertstofferfassung belastet werden.

"Den Kommunen kann man nur dringend empfehlen, bei dem Zugriff auf vermeintlich lukrative Wertstoffe Vorsicht walten zu lassen", warnt deswegen Rainer Cosson, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV). "Gerade bei der Verwertung von Metallschrott ist festzustellen: Eine Erlössituation kann sehr schnell in eine Zuzahlungssituation umschlagen. Dann können die Abfallgebühren nicht gesenkt, sondern müssen erhöht werden."

Cosson verweist dabei auch auf den Rhein-Sieg-Kreis. In der Kommune in der Nähe von Köln gibt es bereits seit 2012 eine Wertstofftonne, organisiert und unterhalten vom Kreis. Für den Bürger war der Behälter kostenlos. Bislang jedenfalls. Ab 2016 nämlich will der Kreis Gebühren für die Recycling-Tonne verlangen. Zwar plant der Kreis im Gegenzug eine Absenkung der Müllgebühren für die Restmülltonne in ähnlicher Größenordnung. Ob es dabei bleibt, scheint aber zweifelhaft.

Denn Experten gehen derzeit davon aus, dass Restmüll aus Kostengründen über die noch kostenlose Wertstofftonne entsorgt wird, heißt es in lokalen Medien. Dieser Effekt solle mit der Gebühreneinführung umgekehrt werden. Voraussichtlich könnte demnach künftig wieder mehr Abfall in die Restmülltonnen gelangen – was dann doch wieder zu höheren Gebühren für die Bürger führen würde.

 

Rede von Herrn Kienitz auf der Verbandsversammlung am 11.12.2014 zur Verabschiedung des Herrn  Heiko Suhren:

Meine Damen und Herren,

als Herr Mylius anlässlich der letzten AWA-Sitzung zum TOP „Verschiedenes“ zu warmen Worte über den scheidenden ZVO-Vorsteher anhob, insbesondere zu dessen Kooperation mit den Gremien und zu seiner Informationspolitik musste ich die Sitzung wegen spontanen Unbehagens leider vorzeitig verlassen. Der Magen macht im fortgeschrittenen Alter halt nicht mehr alles mit. Offenbar hatte ich ein verdorbenes Konferenzplätzchen erwischt.

Da derartige Ausführungen also unter „Verschiedenes“ gehören, wird es Zeit, dass ich mir ein paar neue Freunde mache und mich auch auf meine Weise noch von Herrn Suhren verabschiede:

Zunächst mein Abschiedsgeschenk: mein Abschiedsgeschenk an Herrn Suhren ist, dass ich heute Nichts von dem sage, was es an kritischen Anmerkungen zu sagen gäbe.

 

  • Kein Wort zu den Millionenverlusten bei der Privatisierung
  • Kein Wort zum Umgang mit Wahrheit bei der Privatisierung
  • Kein Wort zu den Millionenverlusten bei Nordland-Energie;
  • Kein Wort zu den Millionengewinnen, die auf Kosten der Kreisbürger an die private Müllwirtschaft fließen
  • Kein Wort zu den überhöhten Müllgebühren
  • Kein Wort zur gescheiterten Erweiterung des MHKW und den vier heraufbeschworenen Bürgerinitiativen
  • Kein Wort zu den exorbitanten Hausanschlusskosten im Kreisgebiet
  • Kein Wort zur Verschwendungen hunderttausender Euros für Beraterhonorare
  • Kein Wort zur Beschäftigung von Leiharbeitern
  • Kein Wort zur Ausspähung meines Privatlebens
  •  

Ich finde, das ist ein wahrhaft großzügiges Geschenk.

 

Statt Kritik oder der erwarteten Abrechnung nur noch vier gute Nachrichten:

 

  1. Der ZVO ist wirtschaftlich gut aufgestellt. Das haben Sie schon gehört; diejenigen, die heute an den Büttenreden – also wegen der Einladung auf Büttenpapier – auf der Abschiedsparty teilhaben, werden es sicher noch öfter hören. Die eigentlich gute Nachricht ist, dass wir dies nicht Herrn Suhren, sondern den Gebührenzahlern, also den Bürgern verdanken, den Bürgern, den die Gebühren so lange und so hoch festgesetzt werden, bis der Verband wieder volle Konten hat. Aber das werden Herr Sager und Winter sicher nachher auch noch erwähnen. Ich stehe übrigens nicht auf der Rednerliste.
  2. Es wird künftig keine kritischen Berichte in den LN mehr über den ZVO geben, also wegen überhöhter Gebühren, Leiharbeit, Edelstahl, Autobahngeburten oder Ähnlichem: der Nestbeschmutzer bei den LN wurde auf erfolgreiches Einwirken einiger Kreispolitiker eliminiert und darf jetzt die Maränen im Schaalsee interviewen – was inhaltlich oft gar nicht auffällt! In den LN nur noch freundliche, positive Artikel, z. B. ganzseitig auf Seite 1 über Kaninchen (siehe LN vom 09.11.2014, Seite 11).
  3. Wir haben eine neue Verbandsvorsteherin; das wissen Sie längst, Sie haben sie gewählt; die zusätzliche gute Nachricht ist, dass Frau Strohmeyer sich dafür einsetzen wird, dass „Zitat: die Entgelte und Gebühren bezahlbar bleiben“. Frau Strohmeyer versichert, dass dies nicht ironisch gemeint war!
  4. Eingeführt wurde Herr Suhren 2002 von der CDU-KT-Abgeordneten Elisabeth Pier mit folgenden Worten:

Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein für den ZVO, den Kreis Ostholstein, die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger.

Mit dem Eintritt von Herrn Suhren in den ZVO ist ein längst fällig gewordene Schritt zu notwendigen Strukturentscheidungen erfolgt. Dies bestätigt die Entscheidung für eine kompetente Führungspersönlichkeit von außerhalb.

Meine Damen und Herren, wenn jemand von außerhalb kommt, - und die Ostholsteiner sind da sehr offenherzig! - kann dies ein Wendepunkt sein, wie von Frau Pier angenommen, oder ein Indiz dafür, dass man sich dort, wo man herkommt nicht mehr sehen lassen kann. (Ich komme übrigens gebürtig aus Hannover).

  1. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Ich danke Ihnen fürs Zuhören, wünsche allen in diesem Sinne ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise lieber Menschen. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Frau Strohmeyer. Ihnen, Frau Strohmeyer, wünsche ich eine glückliche Hand und – wie wir Segler sagen - immer eine Handbreit Wasser unter dem Chefsessel.

 

Hier ein offener Brief unseres Kreistagsmitgliedes und Vorsitzenden der Müllrebellen  vom 01. Dezember 2014 anläßlich der Verabschiedung vom ZVO-Chef Herrn Heiko Suhren der am 31.12.2014 auf eigenen Wunsch den ZVO verlassen wird.

 

Unter dem Motto:

Fremdes Geld gibt sich bekanntlicher Weise leichter aus !!

 

Guten Tag Herr Suhren,

 

ich danke für Ihre Einladung für den "Empfang" zu Ihrem Ausscheiden. Leider kann ich eine Teilnahme mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.

Dies liegt zum einen daran, dass der Gebührenzahler im Kreis jedenfalls nicht für meine dortigen Spesen aufkommen soll. Schließlich ist der Verband ja als öffentliche Einrichtung zur sparsamen Haushaltsführung verpflichtet.
Das deckt sich weder mit der Einladung auf Büttenpapier, noch mit der Abhaltung der m. E. überflüssigen Veranstaltung an sich.

Ich werde mir allerdings erlauben, mich anlässlich der kommenden Verbandsversammlung in angemessener Weise noch ganz persönlich von Ihnen zu verabschieden. Ich denke, Ihr Umgang mit öffentlichen Geldern hat eine ganz
besondere Würdigung verdient.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Martin Kienitz
Ahrensböker Straße 5
D-23684 Scharbeutz

 

Wintereinbruch ins Sommerloch – oder warum derzeit soviele sauere Gurken unterwegs sind

 

Wer gestern die LN oder den OHA aufschlug, staunte nicht schlecht. Klaus Winter (CDU), Bürgermeister von Lensahn und Vorsitzender der ZVO-Verbandsversammlung durfte in aller Öffentlichkeit die Müllrebellen, und insbesondere mich, den Vorsitzenden, abwatschen.

Kern der Thesen: auf niedrigstem sprachlichen Niveau würde man persönlich attackieren, es ginge nicht um die Sache, sondern nur noch um persönliche Diffamierung einzelner Funktionsträger. Immer mehr Mitglieder der Müllrebellen würden sich darum vom (großen?) Vorsitzenden abwenden.

Das wäre ein starkes Stück – wenn es stimmen würde. Beispiele konnte Herr Winter leider nicht präsentieren. Wozu auch, wenn die pauschale Anschuldigung reicht und von der regionalen Presse verbreitet wird.

Der OHA hat von uns keine Stellungnahme angefragt, die LN unsere Stellungnahme zumindest teilweise richtig wiedergegeben.

Zuerst muss man sich die Frage vorlegen, warum die regionale Presse brav beim ZVO zum Pressegespräch antanzt – andererseits aber unsere Großveranstaltung in Lensahn vollständig ignorierte.

Wer am 18.04.2012 mit dabei war und zugehört hat, konnte sich selbst ein Urteil bilden, ob wir ein Haufen pöbelnder Querulanten sind – oder Menschen, die sich ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren und mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln Informationen zusammentragen, auswerten und sachlich begründete Schlüsse veröffentlichen.

Und dies, obwohl unsere Bemühungen seit je her vom ZVO sabotiert werden, in dem z. B. zentrale Unterlagen wie die ZVO-Bilanzen nicht herausgegeben werden, obwohl uns diese Informationen nach IZG zustehen.

Es ist absurd, wenn sich Herr Winter, Herr Suhren oder Herr Lichtenstein damit brüsten, man sei ja zum „kritischen Dialog“ bereit. Eben nicht.

In den Sitzungen des ZVO-Abfallwirtschaftsausschusses oder der ZVO-Verbandsversammlung sind wir auf die „Gnade“ der Einwohnerfragestunde angewiesen. Bei den Sachthemen besteht kein Wortrecht und insbesondere keine Möglichkeit zu kritischen Zwischenfragen.

Und trotzdem haben wir eine Menge Menschen hinter uns versammelt und auch eine Menge für den ZVO und seine Funktionsträger unangenehme Dinge ermittelt und veröffentlicht – wenngleich die zur Kontrolle des ZVO und seines Direktors berufenen Gremien die Fakten bis heute ignorieren.

Statt sich den Argumenten zu stellen, heißt es schlicht, wir seien zur sachlichen Debatte nicht fähig. Im Grunde machen Herr Winter und Co. genau das, was sie uns vorwerfen: persönlich diffamieren und die sachliche Ebene meiden.

Das hat man eigentlich nur nötig, wenn man den Argumenten des Anderen nicht standhalten kann.

Insbesondere ZVO-Direktor Suhren, sein Pressesprecher Lichtenstein – und jetzt auch Herr Winter - sind nicht unbedingt durch Wahrheitsliebe aufgefallen, sondern haben Sachverhalte entstellt, missgedeutet oder der Öffentlichkeit schlicht die Unwahrheit gesagt.

Hier mal vier kurze Beispiele:

1. Anlässlich der Privatisierung der ZVO-Müllsparte hat Herr Suhren noch in der Verbandsversammlung vom Dezember 2011 mit Hilfe teuer bezahlter Wirtschaftsprüfer (BDO) darlegen lassen, die Bietergemeinschaft NAD habe für die Millionenschwere Beteiligung an der ZVO Entsorgung einen Kaufpreis von über 4 Mio€ gezahlt. (Entsprechend hat sich Herr Suhren auch gegenüber dem Innenministerium geäußert).

Das war aber derselbe Verbandsdirektor, der der Verbandsversammlung des Jahres 2004 in seinem schriftlichen Bericht wörtlich erklärte, es werde kein Kaufpreis fließen, sondern die Bietergemeinschaft werde in ihr eigenes Unternehmen einzahlen. Das war die Wahrheit, nur will Herr Suhren das heute nicht mehr so gerne hören.

 

2. Im Vergangenen Jahr „interviewte“ die LN-Redakteurin Sabine Latzel Herrn Suhren zum Thema „Müllrebellen“. (Wir wurden nicht gefragt). Dabei stellte Herr Suhren die These auf, wer für niedrigere Müllgebühren sei, der müsse in Kauf nehmen, dass die Müllwerker nicht mehr nach Tarif, sondern als billige Leiharbeiter beschäftigt würden. Das sei mit ihm nicht zu machen.

Nach Veröffentlichung des Interviews erreichten uns aus dem ZVO-Mitarbeiterkreis entrüstete Hilferufe der Mitarbeiter: In der ZVO Entsorgung GmbH seien derartige Leiharbeitsverhältnisse längst Realität, und zwar nicht nur zur Überbrückung, sondern langjährig.

Das war z. B. eine klare Täuschung der Öffentlichkeit. Obwohl wir die LN informiert haben, sah man dort keinen Bedarf, weiter zu recherchieren oder gar einen richtig stellenden Artikel zu verfassen. (Inzwischen hat Herr Suhren die Existenz dieser prekären Beschäftigungsverhältnisse eingeräumt).

 

3. ZVO-Direktor Suhren, ZVO-Abfallwirtschaftsausschussvorsitzender Mylius und ZVO-Verbandsversammlungsvorsitzender Winter behaupten unablässig, mit der derzeitigen Gebührenstruktur sei es nicht zu Einnahmeerhöhungen gekommen; der Vorwurf der Abzocke sei ungerechtfertigt.

Tatsächlich aber haben über 10.000 Haushalte nach der Kostenexplosion von einer zwei- auf eine vierwöchige Abfuhr des Hausmülls umgebucht, erhalten also für das gleiche Geld nur die halbe Leistung.

Die dadurch im Müllheizkraftwerk frei werdenden Kapazitäten wirken zwar nicht auf das Gebührenaufkommen, erhöhen aber die Gewinne der ZVO-Entsorgung GmbH von derzeit schon 2,7 Mio€ im Jahr (2011).

 

4. Im Dezember 2011 führte ZVO-Direktor Suhren in Person - neben dem ZVO – einen kostspieligen (ca. 22.000,00 €) Prozess gegen unseren Verein - und verlor. Er wollte uns sehr unbequeme Äußerungen gerichtlich verbieten lassen und scheiterte. Obwohl das Gericht anordnete, dass die Kosten von Herrn Suhren persönlich und dem ZVO zu tragen waren, hat der ZVO die gesamten Kosten gezahlt.

In der Verbandsversammlung im Juni 2012 ließ sich Herr Suhren dahin gehend ein, der Hauptausschuss habe ihn insoweit ermächtigt.

Dazu ist zunächst festzustellen, dass die Verbandssatzung keine Regelung vorsieht, nach der dem Verbandsdirektor über seine Besoldung und seinen Dienstwagen hinaus finanzielle Vorteile gewährt werden dürfen.

Darüber hinaus konnte Herr Suhren bis heute keinen Beschluss des ZVO-Hauptausschusses vorlegen, der dies bestätigen würde.

 

Das waren nur einige kurze Beispiele für das, was der ZVO sich offenbar unter „offenem Dialog“ vorstellt – und was er als persönliche Diffamierung auffasst, wenn wir zu diesen Themenkomplexen unangenehme Fragen stellen.

 

Um zu den öffentlichen Äußerungen von Herrn Winter zurück zu kommen:

1. Ich habe mich nie danach gedrängt, den Vorsitz der Müllrebellen zu führen, bin aber von vielen Mitstreitern dazu ermutigt worden und nehme diese Aufgabe mit Interesse, Einsatz und viel Engagement wahr. Es gibt aus dem Verein nicht eine einzige Stimme, die sich gegen mich richtet, sondern ich erhalte für meine Arbeit viel Zuspruch und Anerkennung. Die entgegen stehende Behauptung von Herrn Winter ist eine freie Erfindung.

2. Es gibt von uns keine Anfeindungen auf „niedrigstem sprachlichen Niveau“. Unsere Verlautbarungen erfolgen wohlüberlegt und fußen nach bestem Wissen und Gewissen auf dem jeweiligen Kenntnisstand – wobei auch zu berücksichtigen ist, dass der ZVO unserer Arbeit nach Kräften behindert.

3. Persönliche Diffamierungen gibt es aus unserer Feder nicht. Vielmehr waren es ZVO-Funktionsträger wie ZVO-Pressesprecher Lichtenstein, der unsere Ausarbeitungen als Restmüll bezeichnete; oder einzelne Kreistagsabgeordnete, die uns als „aufdringliche Müllmänner“ zu beleidigen versuchten.

4. Es gibt keine polemischen Fragenkataloge von uns an den ZVO. Es werden punktuell Sachfragen gestellt wie z. B. nach dem Gesamtgebührenaufkommen 2011. Trotz diverser Nachfragen und einer Rüge des Landesdatenschutzbeauftragten haben wir die Antwort bis heute nicht erhalten, (sondern jetzt den Äußerungen Herrn Winters in der Zeitung entnommen).

Der ZVO mag endlich seine Bilanzen der Jahre 2005 – 2010 offenlegen und uns Einsicht in den vorgeblich transparenten Ausschreibungsprozess der Müllspartenprivatisierung gewähren.

Und er sollte wahrheitsgemäß einräumen, dass durch die Privatisierung der Müllsparte Millionenwerte an NAD verloren wurden.

Dann braucht man auch keine Bereitschaft zum „offenen Dialog“ vorzutäuschen, sondern muss sich nur noch den Fakten stellen – und weiß gleichzeitig, warum wir Ostholsteiner die höchsten Müllgebühren weit und breit haben.

Es ist ein unüberbrückbarer Widerspruch, wenn sich die ZVO-Verantwortlichen jedes Jahr aufs Neue in den ZVO-Unternehmensberichten mit den Millionengewinnen brüsten – und andererseits den Menschen überhöhte Gebühren abverlangen mit der Begründung, „der demografische Wandel mache dies notwendig“.

Es genügt ein Blick nach Stormarn: dort wurde auch privatisiert und die Menschen haben bis heute weit niedrigere Gebühren. Allerdings fallen dort auch nicht jedes Jahr neue Rekordgewinne an.

 

 

Martin Kienitz

- als Vorstand -

 

Die schmutzigen Tricks des ZVO gehen weiter!

 

Mit sog. „internen Positionspapieren“ hat der ZVO den Kreistag und die zu seiner Kontrolle berufenen Gremien „informiert“. Die Papiere, die im Wesentlichen auf eine Verunglimpfung der Müllrebellen Ostholstein hinauslaufen, täuschen wieder über die Umstände des Privatisierungsgeschehens. 

Einen reinen „Aktiv-Tausch“ habe es gegeben. Der ZVO bilanziere statt der Sachanlagen der Müllsparte (Anschaffungswert: 70 Mio€) nun den Firmenanteil an der ZVO Entsorgung GmbH. Es sei also „nichts verloren gegangen“.

Eine glatte Lüge des ZVO, denn mit der privaten Beteiligung der Firma NAD sind 49,9% der Werte auf NAD übergegangen. Unsere folgerichtige Frage, wie dies sich denn in der Bilanz des ZVO widerspiegelt, beauskunftet der ZVO nicht.

Bleibt also nur die Schlussfolgerung: entweder hat ZVO-Direktor Suhren wieder den Kreistag, die Verbandsversammlung, den Hauptausschuss und uns Bürger belogen – oder die Bilanz des ZVO gefälscht.

Müllrebellen Ostholstein e. V. fordern den CDU-Kreistagsabgeordneten Herrn Andreas Mylius zum Rücktritt vom Amt des ZVO-Abfallwirtschaftsausschussvorsitzenden - und allen weiteren Ämtern - auf

 

So äußerte sich der Vorsitzende des Abfallwirtschaftsausschusses (ZVO-Gremium) Andreas Mylius (CDU) am 13.05.2012 per mail zur Gebühren- und Gewinnlage:

 

Sehr geehrte Frau …,

Hier Antworten auf Ihre Fragen.

Die Gewinne aus der Entsorgungs GMBH gehen an die Holding, den Zweckverband, und
müßten an den Kreis OH abgeführt werden. Der Kreis verzichtet darauf, obwohl er dieses Geld dringend bräuchte. Stattdessen wird dieses Geld auf Beschluß der
Verbandsversammlung der Entsorgungs GMBH zur Stützung der privaten Müllgebühren
zurückgegeben, dieses steht jedes Jahr im Haushaltsplan für jedermann einsehbar, wenn jedermann bereit ist, dieses auch
richtig zu interpretieren. Die von Ihnen zusammengezählten Millionengewinne sind im Laufe der Jahre den Müllgebühren
zugute gekommen. Um geziehlten Fehlinterpretationen entgegenzuwirken, die Gewinne der Entsorgung werden aus 
Tätigkeit der gewerblichen Entsorgung und der Wertstoffentsorgung erziehlt, nicht aus der Hausmüllentsorgung. Hierbei
hilft der strategische Partner, NAD, sehr zufriedenstellend, was vom Ministerium überwachte Wirtschaftsprüfer-
unternehmen bestätigen.


Die grundsätzliche Ablehnung aller Tätigkeiten des ZVO liegt in der Person des Abgeordeten Tech begründet, damit
auch die Gegenstimme der FWG. Hiezu gäbe es viel zu sagen. Nur soviel : wenn ich so handeln würde wie Herr Tech,
würde ich mich in zutiefst schämen. Seine Unterstützer wissen vermutlich nicht, was sie tun.

Die Grundgebühr mit der Anschaffung eines Behälters gleichzusetzen ist naiv. Zur Grundgebühr gehört u a die Anfuhr
der LKWs. Bei der AWA Sitzung steht dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung, daher muß der Anstoß Von Ihnen
in der Fragestunde kommen. Bitte stellen Sie Ihre Frage dort, ich werde die präzise Antwot vorbereiten lassen.
Ein Vergleich mit Gerichtsurteilen anderer Institutionen ist meistens nicht zutreffend. Bei der langwierigen und
sehr mühsamen Herleitung der dringend notwendigen Umgestaltung der Müllgebühren, war ein Faktor die Information
der Betroffenen über alle Einelheiten , dieses wurde nicht angenommen, sondern führte erst später zu Aufregung bei
einigen Bürgern. Ein wesentlicher Faktor war von seiten des beratenden Büros, eine Gerichtsfestigkeit zu gewährleisten,
deshalb wurden auch Juristen mit eingeschaltet, um den Betroffenen auch hier Sicherheit zu geben. Wer die angebotenen
Informationen nicht annimmt, kann auch nicht informiert sein.

            In der  Hoffnung, Ihnen informativ geholfenzu haben.


                    Mit freundlichen Grüssen A. Mylius

 

(Es handelt sich nicht um redaktionelles Versehen. Wir haben die Original-Formatierung von Herrn Mylius übernommen).

 

Die Erklärungen zeigen, dass der Vorsitzende des Abfallwirtschaftsausschusses, zugleich stellvertretender ZVO-Direktor, Mitglied im Beirat der ZVO Entsorgung GmbH, im Hauptausschuss und in der Verbandsversammlung, überhaupt Nichts von dem Geschehen verstanden hat, dem er vorsitzt, denn:

1. Die Gewinne der ZVO Entsorgung GmbH stehen zu 50,1% dem ZVO und zu 49,9 dem Investor NAD zu. Und dieser tut einen Teufel, sein Geld zur Stützung der Gebühren zu verwenden.

2. Es fließen auch keine Gewinne zurück an die ZVO Entsorgung GmbH zur Gebührenstützung, sondern – soweit sie dem ZVO zustehen – in dessen Rücklage.

3. Völliger Unsinn ist, dass die Gewinne des ZVO dem Kreis zustehen und dieser darauf verzichtet und das Geld mittels Beschluss der Verbandsversammlung der ZVO Entsorgung GmbH zur Verfügung stellt. Die Gewinne des ZVO verbleiben in dessen Gewinnrücklage und haben mit den Kreisfinanzen Nichts zu tun.

4. Frei erfunden ist die Behauptung, in der ZVO Entsorgung GmbH würden mit dem Hausmüll keine Gewinne gemacht. Vielmehr ist dies die Basis der Millionengewinne in der ZVO Entsorgung GmbH.

5. Als dreiste Lüge, zumindest aber als freie Erfindung, muss man die Behauptung empfinden, „vom Ministerium überwachte Wirtschaftsprüfer hätten sich zufrieden über die Zusammenarbeit mit NAD geäußert“. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: das Ministerium hat immer wieder betont, sich über die Zweckmäßigkeit des Privatisierungsgeschehens nicht äußern zu wollen.

 

Am 14.05.2012 hat Herr Mylius sich – auf unseren Druck – wie folgt korrigiert:

 

"Die Gewinne aus der Entsorgungs GmbH fließen dem ZVO zu, der diese zur Stützung der Abfallgebühren verwendet. Der Landkreis hat in dem Sinne nichts mehr mit den Abfallgebühren zu tun, weil jetzt der ZVO die Satzungshoheit hat. Die Verbandsversammlung beschließt über die Gewinnverwendung. Bzgl. der Gewinne habe ich mich falsch geäußert: Selbstverständlich soll die ZVO Entsorgungs GmbH mit allen Tätigkeiten Gewinne erzielen, dienen diese doch der Reinvestition oder der Ausschüttung.

 

Wir unterstellen, dass diese – jetzt zumindest teilweise – zutreffende neue Einlassung wie üblich vom ZVO souffliert wurde und fordern Herrn Mylius zum Rücktritt von seinen Ämtern auf.

So hat der ZVO das Innenministerium angeflunkert:

Kommunalaufsichtsbeschwerde /Akteneinsicht im Innenministerium

 

 

Sehr geehrter Herr Innenminister,

 

zwischenzeitlich hatte ich Gelegenheit, die Ergebnisse der Akteneinsicht zusammenzutragen und zu werten.

 

Ich habe zum Thema am 18. April 2012 einen öffentlichen Vortrag gehalten (> 200 Teilnehmer), zu dem ich Ihnen anliegend den Ausdruck der Präsentation überreiche. Die PowerPoint-Präsentation ist auch abrufbar unter http://www.muellrebellen.org/downloads-1/ .

 

Ich biete an, den - dann im Bildbereich etwas anzupassenden - Vortrag vor einem interessierten Kreis zu wiederholen.

 

Als Ergebnis meiner Ermittlungen bleibt festzuhalten, dass nach Aktenlage weder den zur Entscheidung berufenen Gremien (Kreistag, Verbandsversammlung, Hauptausschuss), noch Ihnen als Aufsichtsbehörde – und auch nicht dem LRH – bekannt gegeben war, welchen Volumens (70 Mio€ Anschaffungswert; 18 Mio€ Buchwert, darunter 2,4 Mio€ liquide Mittel) die Privatisierung der ZVO-Müllsparte sein würde.

 

Die Ihnen damals vorgelegten PP-Präsentationen schweigen sich darüber ebenso aus, wie der weitere Schriftverkehr. Die Unterlagen zur „europaweiten Ausschreibung“ waren ja leider in der Akte nicht vorhanden; jedoch unterstelle ich, dass auch die Bieter – mit Ausnahme des Konsortiums NAD – keine Informationen über die mitübertragenen Sachwerte hatten.

 

Der m. E. aber wesentlichste Punkt ergibt sich aber aus der Tatsache, dass der ZVO gegen die Beschlüsse der Verbandsversammlung verstoßen und sich die Genehmigung des Ministeriums „erschlichen“ hat:

 

Ausweislich der Ihnen seinerzeit vorgelegten PowerPoint-Präsentationen standen zwei Szenarien als mögliche Varianten nebeneinander: Anteilsverkauf von 49,9% der bereits begründeten ZAG GmbH (heute: ZVO Entsorgung GmbH) oder Aufnahme eines Mitgesellschafters durch Kapitalerhöhung. „Für und Wider“ werden in der Präsentation erörtert (Phase III Beteiligung eines Investors).

 

Der Unterschied ist ganz erheblich: im Falle der Veräußerung wäre in jedem Fall § 90 Abs.1 GO anwendbar; im Falle der Aufnahme eines Gesellschafters wäre dies zumindest „diskussionsfähig“. Vor allem aber wäre ein Kaufpreis an den ZVO (Verband) geflossen, während eine Kapitalbeteiligung allein der neu gegründeten GmbH zu Gute kommt.

 

Die Tatsache, dass die Szenarien nebeneinander erörtert wurden, beweist, dass den ZVO-Verantwortlichen die Unterschiede auch bewusst waren.

 

Bereits mit Schreiben vom 17. Juni 2004 (Seite 1, dritter Abs.) hat der ZVO bei Ihnen angezeigt, dass ein Geschäftsanteil von 49,9% an einen privaten Investor veräußert werden würde. Nicht angezeigt wurde die Aufnahme eines Gesellschafters durch Kapitalerhöhung!

 

Die Verbandsversammlung hatte die Veräußerung am 29.09.2004 auch so beschlossen (Anhang zum Schreiben vom 18. Oktober 2010, Seite 10 Mitte.

 

Und mit Schreiben vom 30.09.2004 (Seite 3, oben) zeigte der ZVO wiederum an, dass es zu einer Veräußerung kommen werde.

 

Soweit Direktor Suhren in dem Schreiben vom 11. November 2004 den „Kaufpreis“ mit 3,124 Mio€ beziffert, ist das – so muss man es ausdrücken – ein glatte Lüge, denn das Bieterkonsortium hat nichts anderes getan, als 499.000 € in das eigene Unternehmen und 1,125 Mio€ in die eigene Gewinnrücklage einzuzahlen.

 

M. E. hat der ZVO damit den Mitteilungen an die Kommunalaufsicht und den Beschlüssen der Verbandsversammlung zuwider den privaten Investor am Unternehmen beteiligt – statt den angezeigten Anteilsverkauf vorzunehmen.

 

Damit ist die erteilte Zustimmung (bzw. das Unterlassen des Eingreifens) des Innenministeriums mit falschen Angaben erschlichen worden und wäre zu widerrufen. Ich stelle anheim.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Martin Kienitz

Rechtsanwalt

- als Vorstand der Müllrebellen Ostholstein e.V. -

Sehr geehrte Damen und Herren im Kreistag,

 

zahlreiche Einzelgespräche mit Mitgliedern Ihres Gremiums haben zu dem Eindruck geführt, dass Sie sich offenbar von unserem Verein „parteiübergreifend“ angegriffen fühlen.

Dies ist weder gewollt, noch wäre es zielführend, schließlich wollen wir etwas bewegen. Vielmehr haben wir, die Müllrebellen Ostholstein e.V., das Gefühl, Sie mit unseren Argumenten nicht zu erreichen. Dann wird man lauter, plakativ oder manchmal auch polemisch.

 

Andererseits haben sich einige aus Ihrem Kreis, wie auch die Herren Lichtenstein und Suhren, mit persönlichen Attacken nicht gerade mit zurückgehalten.

Der ZVO verweigert - wie wir meinen aus schlechtem Grund - jegliche öffentliche Diskussion. Er äußert sich nur dort, wo er monologisieren kann.

 

Das bezeichnenderweise nur Ihnen - nicht uns - zugeleitete Papier des ZVO vom 27.02.2012 „ZVO-Umstrukturierung / Umstrukturierung der Abfallgebühren/Antworten auf die öffentlichen Behauptungen“ (von uns veröffentlicht auf www.muellrebellen.org) wollen wir nutzen, um mit wenigen Sätzen einmal darzulegen, wie Sie, die Mandatsträger, vom ZVO gezielt fehlinformiert und benutzt werden.

 

Beispiel 1 (Seite 2, 6. Absatz):

 

ZVO nutzt seinen Gewinnanteil seit Gründung der ZVO Entsorgung GmbH dafür, die Gebühren für die Abfallentsorgung zu subventionieren! Ohne den Gewinn der ZVO Entsorgung GmbH hatte der ZVO die Abfallgebühren insgesamt schon 2004/2005 massiv erhöhen müssen.

 

Richtig ist:

Der ZVO hat bereits im Jahr 2003 - also vor der Privatisierung - mit der Abfallsparte einen Gewinn von rund 400.000,00 € gemacht (Quelle: LRH-Bericht 2004). Der LRH stellt dort klar, dass der ZVO aufgrund seiner Marktposition auch ohne Privatisierung mit steigenden Gewinnen rechnen kann. Der ZVO steht sich demnach bis heute nicht besser, als noch im Jahr 2003.

 

Beispiel 2 (Seite 4):

Übersehen wird häufig, dass hierzu auch bilanzierte Schulden von EUR 11,4 Mio. gehören. Konkret: Die NAD hat sich einerseits mit den gesamten geleisteten Einzahlungen von 499.000,00 € zu 49,9 % am Eigenkapital beteiligt, aber andererseits auch zu 49,9 % an den unverändert hohen Schulden. Der ZVO wurde hingegen von diesem Anteil an den Schulden entlastet.

 

Richtig ist:

NAD hat für den Kapitalanteil 499.000,00 € bezahlt und dafür als Mitgesellschafter einen 49,9%igen Firmenanteil an einer Firma mit einen Eigenkapital von rund 6 Mio€ erhalten (Bilanzsumme: > 18 Mio€). Da der ZVO auch noch liquide Mittel (Forderungen und Bankguthaben von 2,4 Mio€ (Quelle: Spartenbilanz 2003) einbrachte, haben wir, die Bürger, praktisch auch noch das Bargeld mitgeliefert, mit dem NAD seinen Firmenanteil bezahlte.

 

Die Dinge, die mitübertragen wurden, darunter das MHKW, haben den Gebührenzahler mal über 70 Mio€ gekostet. Sie wurden mittels Abschreibung auf 15 Mio€ abgewertet.

Beispiel: Müllbehälter im Anschaffungswert von 4,6 Mio€ wurden für 64.000,00 € übertragen; Radlader, Bagger, Gabelstapler im Anschaffungswert von 1 Mio€ für 0,00 €.

 

Die Beträge, die NAD in die Gewinnrücklage gestellt hat (1,125 Mio€ bei Gründung, 25% der Gewinne in den Jahren bis 2009) sind kein Zufluss an die Entsorgung GmbH, sondern verbleiben (natürlich) auf dem variablen Kapitalkonto, vergleichbar einem Sparbuch.

 

Die NAD hat nicht für 1 ct Schulden übernommen. Diese trägt allein die Entsorgung GmbH. Die Gründungskosten von 1,5 Mio€ mögen von NAD getragen worden sein. Sie wären ohne Privatisierung allerdings auch nie angefallen.

 

Bis 2010 hatte sich der Gewinn der Entsorgung GmbH auf 8.617.082,64 € kumuliert. Davon 49,9% sind 4.299.924,24 €. Demnach hatte NAD bereits nach sechs Jahren sämtliche Ausgaben amortisiert, hat für weitere 19 Jahre volles Gewinnbezugsrecht und einen 49,9%-Anteil an einem Unternehmen, für dessen Vermögen wir Bürger mehr als 70 Mio€ aufgewendet haben.

 

Soweit der ZVO die weitere „Hoheit“ über die Sachanlagen behauptet, ist leider auch dies unwahr. Das sehen Sie allein daran, dass die Entsorgung GmbH zur Grunderwerbsteuer für den Erwerb der mitübertragenen Grundstücke herangezogen wurde.

 

Beispiel 3 (Seite 12 unten, Seite 13 oben)

Der weitaus größte Teil der Mitarbeiter der ZVO Entsorgung GmbH ist in einem festen Angestelltenverhältnis beschäftigt. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in der Regel auf Grundlage gültiger Tarifvertrage des öffentlichen Dienstes entlohnt. Aber auch Unternehmen, die der ZVO zeitlich befristet Mitarbeiter zur Verfügung stellen, müssen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens die am Ort der Leistungserbringung (Kreis Ostholstein) geltenden Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen und alle tariflichen Bestimmungen einzuhalten.

 

Richtig ist:

ZVO und ZVO Entsorgung GmbH haben den Personalbestand seit 2003 um 25% abgebaut. Zwar mögen die Leiharbeiter nach dem deutlich niedrigeren Tarif für Leiharbeit bezahlt werden, sie erhalten aber nicht gleiches Geld für gleiche Arbeit. Nach unseren – unwidersprochenen – Informationen befinden sich unter den Leiharbeitern auch solche, die seit Jahren in dieser prekären Form der Beschäftigung gehalten werden.

 

Beispiel 4 (Seite 11 Mitte)

Im Rahmen der Planung für das MHKW seien keine EUR 815.000,00 Planungskosten versenkt worden. Der Vorgang entspreche „geordnetem unternehmerischen Vorgehen“.

 

Richtig ist:

Der Betrag von 815.000,00 € dürfte weit überschritten worden sein, vermutlich liegen wir über 1,6 Mio€. Bei den 815.000,00 € handelt es sich nur noch um den Rest, der nicht schon im Jahr 2008 abgeschrieben wurde. Und mit Verlaub: wir halten den Verlust von über 1 Mio€ nicht für „normales geordnetes unternehmerisches Vorgehen“.

 

Beispiel 5 (Letzter Absatz)

Das Gebührenaufkommen hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich erhöht.

 

Richtig ist:

Das Gebührenaufkommen hat sich seit der Privatisierung von 16,4 (2005) auf mutmaßlich über 19 Mio€ im Jahr 2011 erhöht. (Gesichert sind 18,3 Mio€, jedoch verweigert der ZVO seit Monaten die Bekanntgabe der tatsächlichen Zahlen). Wir halten eine Erhöhung von 2-3 Mio€ für durchaus wesentlich, zumal durch die Koppelung des Entsorgungsvertrages an den LKI weitere Steigerungen anstehen.

 

 

Sie sehen, wenn man dem ZVO und seinen hochbezahlten Beratern die Deutungshoheit überlässt, hört sich manches anders an.

 

Abschließend zwei Bemerkungen in eigener Sache:

 

1. Wir, die Müllrebellen Ostholstein e.V., haben uns freiwillig und ehrenamtlich verbunden, weil wir glauben, beim ZVO erhebliche Missstände erkannt zu haben, unter denen 66.000 Haushalte im Kreis zu leiden haben. Das ist die alleinige Triebfeder.

Der ZVO ist kein Selbstbedienungsladen, sondern eine uns allen gehörende Körperschaft öffentlichen Rechts, deren alleinige Existenzberechtigung darin liegt, den Bürgern im Kreis zu dienen – und nicht der Beschaffung von Millionengewinnen, sei es für NAD oder sonst wen.

Soweit Herr Suhren und sein Pressesprecher versuchen, diese und andere ehrenamtliche Tätigkeiten einzelner Mitglieder derart in Verbindung zu bringen, dass es nicht mehr um die Sache geht, sondern allein darum, die Person zu diskreditieren, hat man dies eigentlich nur nötig, wenn man etwas zu verbergen hat.

 

2. Der Verein hält am 18. April 2012 um 17.00 Uhr in Lensahn im Haus der Begegnung (Ort der Verbandsversammlung) eine Infoveranstaltung ab, zu der wir Sie gesondert einladen werden. Wir meinen, dass diese Veranstaltung eine gute Gelegenheit zum einander Zuhören wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kienitz

- als Vorstand -

 

ZVO-Direktor Suhren darf auch weiterhin der "öffentlichen Lüge" beschuldigt werden

 

Die Müllrebellen hatten mittels Gutachterlicher Stellungnahme aus dem November 2011 die Behauptung aufgestellt, dass ZVO-Direktor Suhren mit einem Rundschreiben vom 15.11.2004 die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Umstände der Privatisierung des Jahres 2004 belogen hat (siehe Downloadbereich).

ZVO-Direktor Suhren in Person – und auch der ZVO selbst – haben versucht, dagegen gerichtlich vorzugehen. In letzter Instanz hat das Oberlandesgericht Schleswig die Anträge rechtskräftig abgewiesen.

Die Müllrebellen dürfen also auch weiterhin behaupten, dass ZVO-Direktor Suhren mit einem Rundschreiben vom 15.11.2004 die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Umstände der Privatisierung des Jahres 2004 belogen hat.

 Der herrliche Beschluss des OLG kann im Downloadbereich „besichtigt“ oder heruntergeladen werden. Ein Sieg der Meinungsfreiheit!

 Ein Trauerspiel hingegen ist, dass für die Kosten dieses Aberwitzes auch wieder die Menschen aufkommen müssen, die Sie jeden morgen im Spiegel sehen.

ZVO-Direktor Suhren gibt nur die Antworten, nach denen nicht gefragt war

 

Ende gut – alles gut? War das in der Verbandsversammlung vom 14.12.2011 ein Dialog mit den Müllrebellen, wie es von der lokalen Presse teilweise kolportiert wurde? Desolée, wie die Franzosen sagen würden. Leider nein. Es war eine Farce.

 

Wie sich aus den Wortmeldungen in der Bürgerfragestunde mühelos ableiten ließ, herrscht im Kreis noch immer erhebliche Wut darüber, dass für 31.000 Haushalte die Gebühren um bis zu 100% erhöht wurden, aber am anderen Ende (ZVO Entsorgung GmbH) jährlich bis zu 2,4 Mio€ Gewinn herausgucken, zu 49,9% für einen privatwirtschaftlichen Investor.

 

Letztlich ist ZVO-Direktor Suhren auch diesmal wieder der Frage ausgewichen, ob wir mit unseren Gebühren die Gewinne in der ZVO Entsorgung GmbH finanzieren, ja vielleicht sogar die daniederliegenden gewerblichen Tätigkeiten des Entsorgungsbetriebes mit unseren Gebühren subventionieren.

 

Stattdessen erfolgen allein blumige und ausschweifende Darstellungen dazu, dass die seinerzeitige Privatisierung innerhalb eines formal rechtmäßigen Verfahrens geschah.

Daran haben wir nie Zweifel geäußert, dass die Formalitäten eingehalten wurden. Vielmehr ging und geht es uns allein um die Frage, ob wir Bürger des Kreises nicht mittels der aktuellen Gebührensatzung „abgezockt“ werden, und diese Frage kann man angesichts der Zahlen und Fakten nur bejahen.

 

 

Jahr Gewinn Umsatz Gewerbe
2006 1.031.582,43 €  
2007 1.598.741,50 € 10.950.000,00 €
2008 1.718.070,71 € 9.800.000,00 €
2009 1.915.429,43 € 7.200.000,00 €
2010 2.353.258,57 € 8.300.000,00 €
     
Summe 8.617.082,64 €  
NAD-Anteil 4.299.924,24 €  

 

 

 

Der ZVO ist ein Zweckverband, der den Bürgern im Kreis dienen soll. Er ist kein SZVO, kein Selbstzweckverband, der seinen Funktionsträgern, seinen Untergesellschaften oder privaten Investoren auskömmliche Besoldung oder satte Gewinne verschaffen soll.

 

Da klingt es schon aberwitzig, wenn der ZVO-Direktor Suhren sich und seiner Verbandsversammlung auf die Schultern klopft mit der Begründung, der ZVO sei wirtschaftlich bestens aufgestellt.

Herr Suhren und meine Herrschaften der Verbandsversammlung: das ist nicht Ziel und Aufgabe des Verbandes! Und mit Verlaub, wenn man mittels Gebührensatzung nach Belieben die Gebühren erhöht ist es auch keine Kunst!

 

Vielmehr ist und bleibt es aus unserer Sicht Betrug am Bürger, wenn der ZVO für 31.000 Haushalte die Gebühren zwischen 70 und 100% erhöht - mit der haarsträubenden Begründung des demografischen Wandels - und sich am anderen Ende ZVO und NAD GmbH & Co. KG die Hände reiben.

 

Sämtlich Ziele der Privatisierung sind gescheitert: weder haben wir günstige Gebühren im Kreis, noch sind die innerbetrieblichen Kosten gesunken. Und dass der ZVO angeblich im europäischen Wettbewerb hervorragend dasteht, ist für die hiesigen Gebührenzahler „Banane“, wie die Jugendsprache es beschreiben würde.

 

Der Landesrechnungshof hat bereits 2004 exakt diese für die Bürger nachteiligen Folgen vorhergesagt. Da sich seine Prüfungskompetenz aber nicht auf die „Zweckmäßigkeit“ des Privatisierungsgeschehens erstreckte, waren ihm damals die Hände gebunden.

 

Es bleibt dabei, dass die Privatisierung der Müllwirtschaft in Ostholstein aus Sicht der Bürger eine gigantische Geldvernichtung nach sich gezogen hat, während sie sich aus Sicht von ZVO und NAD GmbH & Co. KG als Lizenz zum Gelddrucken erweist.

 

Ich persönlich – diese Bemerkung sei gestattet – finde es abscheulich, dass die Menschen im Land, sei es im Großen oder wie hier im Kleinen – nur noch als zu melkendes Vieh behandelt werden und jeglicher Anstand dem Gewinnstreben untergeordnet wird. Eine Gesellschaft mit diesem Werteverfall hat keine Zukunft.

 

Ich kann nach unzähligen Gesprächen in der Sache guten Gewissens behaupten, dass es keinem unserer Müllrebellen hier um die zusätzliche Gebührenbelastung von 50,00 oder vielleicht 70,00 € geht. Vielmehr bringt die Menschen auf, dass sie nur noch als Gebühren- oder Abgabenzahler wahrgenommen werden, mit den fadenscheinigsten Argumenten und am anderen Ende - ohne jedes Unrechtsbewusstsein - Leute mit Millionengewinnen dastehen, als wäre dies der Lebenszweck.